DGUV Information 208-050 - Notfallmanagement beim Umschlag und innerbetrieblichen Transport von Gefahrgütern und gefährlichen Stoffen Eine Planungshilfe für Betriebe

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Abschnitt 7 - 7 Freigabe

Über die endgültige Freigabe betroffener Arbeitsbereiche entscheidet die Unternehmerin bzw. der Unternehmer in Zusammenarbeit mit der Notfallmanagerin bzw. dem Notfallmanager. Je nach Gefahrenpotenzial der ausgetretenen gefährlichen Stoffe und Güter können die erforderlichen Feststellungen, ob die Gefahren beseitigt sind, von einer Inaugenscheinnahme der Notfallstelle bis zu einer Freimessung durch einen messtechnischen Dienst reichen.

Erst nach der endgültigen Freigabe kann der reguläre Betrieb wieder aufgenommen werden.