Abschnitt 4.4 - 4.4 Absperrmittel
Um den Gefahrenbereich um ein beschädigtes Gebinde gegen unbefugten Zutritt sichern zu können, sind Absperrmittel, z. B. rotweiße Bänder oder Ketten, in ausreichender Menge vorrätig zu halten.
Zusätzlich kann der Gefahrenbereich durch die Anbringung des Zeichens "Zutritt für Unbefugte verboten" gekennzeichnet werden. Dadurch wird vermieden, dass ungeschützte Anwesende gefährdet und ausgetretene Produkte verschleppt werden.
Abb. 1:
Zutrittsverbot für Unbefugte