DGUV Information 215-112 - Barrierefreie Arbeitsgestaltung Teil 2: Grundsätzliche Anforderungen

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Abschnitt 3.1 - 3 Äußere Erschließung auf dem Grundstück
3.1 Allgemeines

Die äußere Erschließung umfasst die Flächen und Wege, die vom öffentlichen Verkehrsraum zu einer baulichen Anlage führen. Sie muss für die Nutzung von Personen mit den weitestreichenden Bedürfnissen ausgelegt sein. Dies können Personen mit Rollstühlen oder Rollatoren sein. Gleichzeitig müssen die Orientierungs- und Kommunikationsbedürfnisse von Menschen mit sensorischen und kognitiven Einschränkungen Berücksichtigung finden. Andere Nutzergruppen wie z. B. Lieferanten oder Eltern mit Kinderwagen profitieren ebenso von der barrierefreien Gestaltung. Wichtig ist, dass die getroffenen Maßnahmen die Voraussetzungen für eine allgemeine Zugänglichkeit und Nutzung schaffen.

Allgemeines

Parkplätze, Gehwege und sonstige Verkehrsflächen dienen der äußeren Erschließung von baulichen Anlagen. Maßgebliche Gestaltungselemente sind hierbei die Verkehrs- und Bewegungsflächen. Den größten Flächenbedarf haben in der Regel Nutzerinnen und Nutzer von Rollstühlen und Gehhilfen. Darüber hinausgehender Flächenbedarf kann auch der beidhändige Handtransport durch Beschäftigte mit sich bringen. Bei der Flächengestaltung müssen dem Begegnungsfall und dem Richtungswechsel dieser Personengruppen Rechnung getragen werden.

Für Menschen, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind, ist eine schwellen- und stufenlose Erschließung zwingend notwendig. Die gefahrlose Nutzung von Gehwegen und Verkehrsflächen setzt voraus, dass die Oberflächen fest und eben gestaltet sind. Die Erschließung ist trittsicher, ausreichend ausgeleuchtet und möglichst querneigungsfrei auszuführen.

In Einzelfällen kann die topographische Situation (z. B. Hanglagen) genutzt werden, um ein Gebäude auf mehreren Ebenen ohne Aufzug zu erschließen. Unvermeidbare geringe Niveauunterschiede können entweder mit topographischer Gestaltung oder mit Rampen überbrückt werden.

Die Bewegungsflächen und der darüberliegende Bewegungsraum dürfen in ihrer Funktion durch hineinragende Bauteile, Ausstattungselemente (z. B. Poller und Findlinge) oder Bewuchs nicht eingeschränkt werden.

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Abb. 1

Übersichtliche Erschließungs- und Leitsysteme erleichtern die Orientierung auf Parkplätzen, Gehwegen und sonstigen Verkehrsflächen. Die Beschilderung muss übersichtlich und kontrastreich gestaltet sein. Dies erleichtert auch die Orientierung von Menschen mit kognitiven Einschränkungen. Leitsysteme nach dem Zwei-Sinne-Prinzip unterstützen die Orientierung maßgeblich

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In den folgenden Angaben finden Sie weitere wertvolle Hinweise zu diesem Themenbereich.

Folgende Kapitel sind zu berücksichtigen:

Teil 2

Kapitel 3.2Gehwege und Verkehrsflächen im Außenbereich
Kapitel 3.4Leitsysteme im Außenbereich
Kapitel 3.5PKW-Stellplätze

Weiterführende Informationen

Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV
Technische Regeln für Arbeitsstätten -
Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten - ASR V 3a.2 Landesbauordnungen
DIN 18040-1:2010-10: Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude
DIN 18040-3:2014-12: Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum
DIN 32975:2009-12: Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung
DIN 32984:2011-10: Bodenindikatoren im öffentlichen Raum
DIN-Fachbericht 124:2002: Gestaltung barrierefreier Produkte
Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen - H BVA
(Ausgabe 2011)

Die Auflistung ist nicht abschließend und sollte vor Anwendung auf Aktualität geprüft werden.

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