Abschnitt 4.2 - 4.2 Rollstuhlabstellplatz
In Gebäuden, in denen ein Rollstuhlwechsel erforderlich ist, müssen Rollstuhlabstellplätze vorgesehen werden.
Für eine barrierefreie Gestaltung gelten die nachfolgenden Mindestanforderungen:
Abb. 1 Rohlstuhlabstellplatz
Allgemeines |
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Für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, muss bei erforderlichem Rollstuhlwechsel in einem Gebäude in der Nähe des Eingangsbereiches ein Rollstuhlabstellplatz vorgesehen werden. Dieser Abstellplatz kann auch zum Abstellen von Rollatoren, Kinderwagen oder Transporthilfen genutzt werden.
Ein Rollstuhlwechsel kann nötig sein, wenn der Straßenrollstuhl durch einen Innenrollstuhl (z. B. Sportrollstuhl) ersetzt werden muss, etwa aufgrund der räumlichen wie auch der ergonomischen Gestaltung des Arbeitsplatzes.
Bei mehreren Rollstuhlnutzerinnen und -nutzern ist es sinnvoll, einen zentralen Rollstuhlwechselplatz einzurichten.
Bewegungsfläche |
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Rollstuhlabstellplätze sind für den Wechsel des Rollstuhls ausreichend groß, wenn sie eine Bewegungsfläche von mindestens 180 cm x 150 cm aufweisen.
Diese Größe der Bewegungsfläche ist für den Fall erforderlich, dass Menschen mit Rollstuhl beim Wechsel Unterstützung benötigen.
Vor den Rollstuhlabstellplätzen ist eine freie Bewegungsfläche von mindestens von 180 cm x 150 cm vorzuhalten. Diese Fläche darf sich mit anderen Bewegungsflächen wie z. B. Fluren überschneiden. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die Flucht- und Rettungswege freibleiben.
Abb. 2 Platzbedarf für den Rollstuhlabstellplatz einer Person, Bewegungsfläche für Rangieren und Wechsel
Ausstattung |
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Für elektromotorisch angetriebene Rollstühle müssen zum Laden der Batterien elektrische Anschlüsse vorhanden sein, die für die Rollstuhlnutzerinnen und -nutzer erreichbar sind.
Der Rollstuhlabstellplatz ist barrierefrei zu kennzeichnen.
Die Zusammenfassung von Fahrrad-, Kinderwagen-, Rollatoren- und Rollstuhlabstellplätzen in einem separaten Gebäude mit einem überdachten Zugang zum Haus wird empfohlen.
In den folgenden Angaben finden Sie weitere wertvolle Hinweise zu diesem Themenbereich.
Folgende Kapitel sind zu berücksichtigen:
Teil 2
Kapitel 1 | Planungsgrundlagen - Flächen und Freiräume |
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Kapitel 4.6 | Leitsysteme im Innenbereich |
Weiterführende Informationen
Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV
Technische Regeln für Arbeitsstätten -
Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten - ASR V 3a.2 Landesbauordnungen
DIN 18040-1:2010-10: Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude
Die Auflistung ist nicht abschließend und sollte vor Anwendung auf Aktualität geprüft werden.