DGUV Information 215-112 - Barrierefreie Arbeitsgestaltung Teil 2: Grundsätzliche Anforderungen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3.6 - 3.6 Zugangs- und Eingangsbereiche

Zugangs- und Eingangsbereiche stellen die Schnittstelle zwischen der außen und der innen liegenden Erschließung von baulichen Anlagen dar. In vielen Fällen wird an dieser Stelle der Zugang zum Gebäude auf die vorgesehenen Gebäudenutzer und -besucher beschränkt.

Zugangs- und Eingangsbereiche sind so zu gestalten, dass der Zutritt allen potentiellen Gebäudenutzern und -besuchern möglich ist.

Für eine barrierefreie Gestaltung gelten die nachfolgenden Mindestanforderungen:

Allgemeines

Zugangs- und Eingangsbereiche sind so zu gestalten, dass eine mühelose Auffindbarkeit gewährleistet ist. Voraussetzung hierfür ist, dass sie als solche für alle potentiellen Nutzer und Besucher wahrnehmbar und erkennbar sind. Im Weiteren ist zu gewährleisten, dass diese Bereiche für alle Personengruppen erreichbar und nutzbar sind.

Dabei ist den Personen mit den weitestreichenden Bedürfnissen Rechnung zu tragen.

Sonderlösungen des Zugangs für einzelne Nutzer- oder Besuchergruppen erfüllen die Anforderungen einer barrierefreien Gestaltung nicht, soweit sie nicht durch betriebliche Abläufe erforderlich sind (z. B. Materiallieferung zu bestimmten Lagerungsorten).

Wahrnehmbarkeit und Erkennbarkeit

Die Wahrnehmbarkeit und Erkennbarkeit von Eingangsbereichen lässt sich u. a. durch eine visuell kontrastreiche Gestaltung erreichen.

Insbesondere für Menschen mit Seheinschränkung ist ein guter visueller Kontrast erforderlich (siehe Abbildung 1). Zugleich erhöht eine derartige Gestaltung auch für Ortsunkundige (Besucher, Lieferanten) die Auffindbarkeit der Zugangs- und Eingangsbereiche deutlich.

Die Wirksamkeit einer kontrastreichen Gestaltung hängt sehr stark von der angrenzenden Umgebung des Eingangsbereiches ab.

Problematisch kann beispielsweise Werbung im unmittelbaren Umfeld sein, da diese vom Eingangsbereich ablenken kann. Gleiches gilt für komplexe, insbesondere visuell kontrastreiche Fassadenstrukturen.

Bei Gebäudeeingängen, die vom öffentlichen Verkehrsbereich deutlich zurückgesetzt liegen, ist ein visuell kontrastreich gestalteter Eingangsbereich nicht für alle Personen wahrnehmbar. Für viele Menschen mit Seheinschränkung liegen sie außerhalb des erfassbaren Nahbereichs. In diesen Fällen kann eine Beschilderung am Übergang vom öffentlichen Verkehrsraum zum Eingangsbereich sinnvoll sein.

ccc_3540_97.jpg

Abb. 1 Visuell kontrastreich gestalteter Eingangsbereich

Einschränkungen der Sichtverbindung durch Begrünung oder Ausstattungselemente im Außenbereich sind mit zunehmender Sichtentfernung zu vermeiden.

Gestalterische Elemente können die Wahrnehmbarkeit und Erkennbarkeit erleichtern - besonders dann, wenn sie einen Bezug zur Nutzungsart des Gebäudes haben (siehe Abbildung 2).

ccc_3540_98.jpg

Abb. 2 Beispiel für den Einsatz gestalterischer Elemente

Je nach Umgebung kann zusätzlich der Einsatz be- oder hinterleuchteter Hausnummern sinnvoll sein (siehe Abbildung 3).

Im Sinne der Barrierefreiheit sind Zu- und Eingangsbereiche zumindest bei Dunkelheit zu beleuchten (siehe Abbildung 3).

Insbesondere in Abstimmung mit einer eventuell vorhandenen Beleuchtung von Gehwegen im Außenbereich wird so bei Dunkelheit die Orientierung zu Eingangsbereichen deutlich vereinfacht.

Eingangsbereiche sind durch eine Beleuchtung für alle Personen bei Dunkelheit einfacher nutzbar. Die Auffindbarkeit von Türschlössern und die Erkennbarkeit von Klingelbeschriftungen wird für sämtliche Nutzer und Besucher des Gebäudes deutlich erleichtert.

Die Helligkeit der Beleuchtung im Eingangsbereich ist auf den Innenbereich abzustimmen, um eine Blendwirkung beim Betreten des Gebäudes zu vermeiden. Anzustreben ist eine gleichmäßige Beleuchtung mit möglichst geringem Schattenwurf.

Für blinde Menschen sind anderweitige Maßnahmen erforderlich, beispielsweise:

  • taktil erfassbare Bodenstrukturen und bauliche Elemente

  • akustische Informationen

  • elektronische Informationen

ccc_3540_99.jpg

Abb. 3 Beleuchtung im Eingangsbereich

Taktil erfassbare Bodenstrukturen sind auf eventuell angrenzende Leitsysteme abzustimmen. Die taktile Gestaltung kann durch unterschiedliche Ansätze realisiert werden, z. B. durch unterschiedliche Bodenbeläge oder durch Bodenindikatoren.

Die Umsetzung von Leitsystemen sowie die taktile Gestaltung von Bodenbelägen werden in gesonderten Fachinformationsblättern behandelt.

Akustische Informationen können alternativ oder ergänzend entsprechend den Signalgebern an Ampelanlagen eingesetzt werden.

Bei der Entscheidung über den Einsatz solcher Anlagen ist zu berücksichtigen, dass bei geringem Abstand mehrerer Eingänge eine Überlagerung diverser akustischer Signale erfolgen kann.

Elektronische Informationen können beispielsweise mittels RFID-Technik (radio-frequency identification) die Wahrnehmbarkeit und Erkennbarkeit von Zugangs- und Eingangsbereichen ermöglichen.

Hierbei gleichen mobile Navigationsgeräte lokale Sensorinformationen mit Daten aus Umgebungsmodellen ab. Die entsprechenden Ortsinformationen werden an den Anwender, etwa blinde Besucherinnen und Besucher, weitergeleitet und unterstützen so die selbstbestimmte Orientierung (siehe Abbildung 4).

Erreichbarkeit und Nutzbarkeit

Um allen potentiellen Nutzern und Besuchern den Zugang zur baulichen Anlage zu ermöglichen, müssen die Zugangs- und Eingangsbereiche stufen- und schwellenlos erreichbar sein.

Für mobilitätseingeschränkte Personen wie z. B. Rollstuhl- oder Rollatornutzerinnen und -nutzer ist dies zwingend erforderlich. Für andere Personengruppen wie z. B. Lieferanten mit Transportmitteln wird der Zugang zum Gebäude zumindest deutlich erleichtert.

Je nach Art der vorhandenen Eingangstüre ist eine hinreichend dimensionierte Bewegungsfläche vorzusehen.

ccc_3540_100.jpg

Abb. 4 Prinzip der RFID-Technik

Die Anforderungen an Türen und ihre angrenzende Umgebung werden in einem gesonderten Fachinformationsblatt behandelt.

Die unmittelbar vor den Eingangstüren liegenden Bewegungsflächen sind grundsätzlich eben und ohne Neigung auszuführen, um eine sichere und belastungsarme Nutzung der Eingangstüren und eventuell vorhandener Gegensprechanlagen zu ermöglichen.

Sind Bewegungsflächen mit Neigung unabdingbar, ist diese auf das für die Entwässerung notwendige Maß zu beschränken.

Die Flächengröße von Eingangsbereichen - insbesondere von Bewegungsflächen vor Eingangstüren - ist nach der Nutzungsintensität und der Anzahl der ein- und ausgehenden Personen festzulegen.

ccc_3540_101.jpg

Abb. 5 Ebener und weitgehend neigungsfreier Eingangsbereich

Verkehrsflächen, die als Erschließungsflächen unmittelbar an Zugangs- und Eingangsbereiche angrenzen, sollten eine möglichst geringe Neigung aufweisen (siehe Abbildung 5). Ist eine Neigung von mehr als 3 % erforderlich, ist eine alternative oder ergänzende Erschließung über Rampen oder Aufzüge vorzusehen. Beträgt die Länge der Erschließungsfläche maximal 10 Meter, darf die Neigung in Längsrichtung bis zu 4 % betragen.

Ausstattungselemente im Eingangsbereich sind allgemein erreichbar auszuführen. Dies erfordert auch aus sitzender Position erreichbare Klingel-, Sprech- und Briefkastenanlagen.

Überdachungen von Zugangs- und Eingangsbereichen sind insbesondere dann geboten, wenn ein Aufenthalt in diesen Bereichen erforderlich ist - z. B. für Zugangskontrollen oder die Nutzung von Ausstattungselementen.

ccc_3540_08.jpg

In den folgenden Angaben finden Sie weitere wertvolle Hinweise zu diesem Themenbereich.

Folgende Kapitel sind zu berücksichtigen:

Teil 2

Kapitel 1Planungsgrundlagen - Flächen und Freiräume
Kapitel 3.2Gehwege und Verkehrsflächen im Außenbereich
Kapitel 3.3Bodenbeläge im Außenbereich
Kapitel 3.4Leitsysteme im Außenbereich
Kapitel 3.6PKW-Stellplätze

Weiterführende Informationen

Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV
Technische Regeln für Arbeitsstätten - Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten - ASR V 3a.2 Landesbauordnungen
DIN 18040-1:2010-10: Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude
DIN 32975:2009-12: Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung
DIN 32984:2011-10: Bodenindikatoren im öffentlichen Raum

Die Auflistung ist nicht abschließend und sollte vor Anwendung auf Aktualität geprüft werden.

ccc_3540_09.jpg
ccc_3540_102.jpg