DGUV Information 213-104 - Branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung "Recycling-Baustoff-Industrie" gemäß Kapitel 5 und Anhang 1 der TRGS 504 "Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub" zur Festlegung der Schutzmaßnahmen bei Inanspruchnahme der Übergangsregelung gemäß TRGS 900 Nr. 2.4.2

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Abschnitt 3 - 3 Expositionsniveau bei branchenüblichen Verfahrens- und Betriebsweisen

Übersicht 1 enthält eine Auflistung typischer Arbeitsbereiche der Recycling-Baustoff-Industrie, in denen Tätigkeiten ggf. unter Staubbelastung durchgeführt werden (Spalte 1).

Es wird dargelegt, wie der AGW von 1,25 mg/m3 eingehalten werden kann (Zuordnung Spalte 2 "grün") oder wo dies auch unter Anwendung der in Abschnitt 2 dieser Handlungshilfe beschriebenen technischen Schutzmaßnahmen gemäß branchenüblicher Verfahrens- und Betriebsweisen noch nicht (Spalte 3 "gelb") der Fall ist.

Grundlage für die Zuordnung der Arbeitsbereiche/Tätigkeiten zu Spalte 2 oder 3 in dieser Handlungshilfe sind die Ergebnisse verfügbarer Expositionsmessungen und Literaturauswertungen (TRGS 559 "Mineralischer Staub", Report "Quarzexpositionen am Arbeitsplatz (BGIA-Report 8/2006)" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)), Daten eines Messprogramms 1) sowie Experteneinschätzungen.

Abschlussbericht des Instituts für Gefahrstoff-Forschung (IGF) der BG RCI Nr. A 6051/05 vom 19.05.2005.