DGUV Information 213-104 - Branchen- oder tätigkeitsspezifische Hilfestellung "Recycling-Baustoff-Industrie" gemäß Kapitel 5 und Anhang 1 der TRGS 504 "Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub" zur Festlegung der Schutzmaßnahmen bei Inanspruchnahme der Übergangsregelung gemäß TRGS 900 Nr. 2.4.2

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Abschnitt 1 - 1 Annahme, Aufbereitung und Lagerung von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen - Beschreibung der staubrelevanten Tätigkeiten.

Der Umgang mit mineralischen Bau- und Abbruchabfällen und daraus hergestellten Recycling-Baustoffen (rezyklierten Gesteinskörnungen und Baustoffgemischen) kann mit einer Staubentwicklung verbunden sein. Der mögliche Staubanfall wird durch Art und Menge des Materials, der Herstellverfahren und die maschinelle Ausstattung der Aufbereitungsanlagen sowie beweglicher Geräte und Maschinen (Radlader etc.) bestimmt.

Tätigkeitsbereiche von beschäftigten Personen mit möglicher Staubbelastung können nachfolgend aufgeführten Verfahrensschritten zugeordnet werden:

Annahme

  • Verwiegung, Eingangsprüfung und Aufhaldung

  • Laden und Fördern des Rohmaterials

Aufbereitung

  • Vor- und Nachzerkleinerung

  • Klassierung/Sortierung

  • Wäsche/Nassaufbereitung

  • Trocknung

Lagerung/Verladung/Versand

  • Aufhaldung

  • Verladung aus Freilager, Lagerhallen, Silo-Anlagen

  • Verpackung (Bigbags)

  • Fahrzeugwaage/Verkaufsbüro

Instandhaltung

  • Wartungsarbeiten

  • Reparaturarbeiten

  • Reinigungsarbeiten

Die Dauer einer möglichen Exposition kann dabei nur wenige Minuten betragen, z. B. bei Kontrollgängen oder beim Durchschreiten von staubexponierten Betriebsbereichen, sich aber auch über die gesamte Arbeitsschicht erstrecken. Oftmals ist die Exposition auch von den vorherrschenden Witterungsverhältnissen stark beeinflusst, da es sich fast immer um Tätigkeiten im Freien handelt (siehe auch TRGS 402, Anhang 5 Nr. 7).