DGUV Regel 101-601 - Branche Rohbau

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Abschnitt 2.2 - 2.2 Was für die Branche gilt

Gegenüber anderen Branchen ist die Baubranche geprägt durch wechselnde Arbeitsstandorte mit jeweils unterschiedlichen Gegebenheiten, durch die Verschiedenheit der Bauvorhaben und durch ständige Neuformierung von Bauteams, welche das Bauvorhaben zusammen errichten, modernisieren bzw. abbrechen. Aus diesen Gegebenheiten resultieren verschiedenste Anforderungen an die Unternehmen, die jedes Unternehmen einzeln und in Kooperation mit den anderen am Bau Beteiligten bewältigen muss.

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Abb. 2 Baustelleneinrichtung und Baustellenbetrieb

ccc_3531_03.jpgRechtliche Grundlagen
  • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung)

  • Landesbauordnungen der Bundesländer



  • DGUV Vorschrift 3 und 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"

  • DGUV Vorschrift 38 und 39 "Bauarbeiten"



  • Technische Regeln für Arbeitsstätten:

    • ASR A 3.4 "Beleuchtung"

    • ASR A 4.1 "Sanitärräume"

    • ASR A 4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume"

    • ASR A 4.4 "Unterkünfte"


ASR A 5.2     "Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr - Straßenbaustellen (Entwurf)"

ccc_3531_16.jpgKoordinierung

Arbeiten Sie mit anderen Unternehmen an einem Arbeitsplatz, haben Sie sich mit den anderen Unternehmen hinsichtlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes Ihrer Beschäftigten abzustimmen. Insbesondere haben Sie, soweit es zur Vermeidung einer möglichen gegenseitigen Gefährdung erforderlich ist, eine Person zu bestimmen, die die Arbeiten aufeinander abstimmt. Zur Abwehr besonderer Gefahren wie z. B.

  • Tätigkeiten mit Gefahrstoffen,

  • Umgang mit explosiven Stoffen,

  • Übereinanderliegende Arbeitsplätze mit der Gefahr herabfallender Gegenstände,

ist diese Person mit entsprechender Weisungsbefugnis auszustatten.

Beachten Sie auch die weiteren Bestimmungen gemäß der Baustellenverordnung. Diese wendet sich an den verantwortlichen Bauherrn bzw. Bauherrin. Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Unternehmen tätig werden, ist bezüglich der Einhaltung der Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz mindestens eine Koordinatorin oder einen Koordinator (SiGeKo) zu bestellen und namentlich zu benennen. Die Bauherrin bzw. der Bauherr kann die Koordinierungsaufgaben unter bestimmten Voraussetzungen auch selbst übernehmen. Ab einem bestimmten Umfang der Arbeiten oder bei besonders gefährlichen Arbeiten ist durch den SiGeKo ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) sowie u.U. eine Unterlage für mögliche spätere Arbeiten (z. B. Instandhaltung) zu erstellen. Die sich daraus ergebenden baustellenspezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen sind in der Leistungsbeschreibung zu berücksichtigen. Setzen Sie die in der Planungsphase von dem SiGeKo festgelegten Vorgaben in der Ausführungsphase um.

Während der Bauausführung organisiert der SiGeKo unter anderem die Zusammenarbeit der Unternehmen hinsichtlich der Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Damit entfällt aber nicht die Verpflichtung der zusammenarbeitenden Unternehmen eine Person aus ihrem Kreis zu bestimmen, die die Arbeiten untereinander koordiniert.

Beachten Sie stets die Maßnahmen des SiGePlans. Bei erheblichen Änderungen in der Ausführung des Bauvorhabens wird dieser durch den SiGeKo angepasst bzw. dessen Anpassung veranlasst.

ccc_3531_16.jpgLeitung, Aufsicht und Mängelmeldung

Sorgen Sie dafür, dass die Bauarbeiten von fachlich geeigneten Personen geleitet werden. Für die Beaufsichtigung der Arbeiten setzen Sie weisungsbefugte Personen (Aufsichtführende) ein.

Aufgabe der aufsichtführenden Person ist es unter anderem, die Arbeiten zu beaufsichtigen und für die sicherheitsgerechte Ausführung zu sorgen.

Veranlassen Sie, dass die aufsichtführende Person Ihnen die von den Beschäftigten genannten bzw. von ihm/ihr selbst festgestellten sicherheitstechnischen Mangel unverzüglich meldet, sofern er/sie den Mangel nicht selbst beseitigen kann.

ccc_3531_16.jpgArbeits- und Betriebsanweisungen

In Arbeits- und Betriebsanweisungen legen Sie schriftlich fest, wie bei Arbeiten mit besonderen Gefahren sicher umgegangen werden muss. Das betrifft z. B:

  • Montagearbeiten

  • Abbrucharbeiten

  • Arbeiten in kontaminierten Bereichen

  • Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

  • Umgang mit Biostoffen

ccc_3531_16.jpgBaustelleneinrichtung und Baustellenbetrieb

Richten Sie die Baustelle ein und sorgen Sie für einen sicheren Baustellenbetrieb. Zur Baustelleneinrichtung gehören z.B.:

  • Baustellenunterkunft, Pausen- und Sanitärräume

    Informieren Sie sich, ob gemeinsam nutzbare Baustellenunterkünfte, Pausen- und Sanitärräume vorhanden sind. Ansonsten organisieren Sie selbst deren Bereitstellung und planmäßige Reinigung.

  • Planung von Notfallmaßnahmen

    Planen Sie neben den allgemeinen notwendigen Maßnahmen zur Ersten Hilfe die Rettung von hochgelegenen und unter der Erdgleiche liegenden Arbeitsplätzen, durch z.B. den Zugang über Treppen, die kranbare Trage, PSA zum Retten aus Höhen und Tiefen (Rettungssysteme). Stellen Sie sicher, dass z.B. ein Aushang zur Ersten Hilfe vorhanden ist und informieren Sie sich, wo der nächste Durchgangsarzt ist. Es hat sich bewährt, das betriebliche Notfallkonzept bei Großbaustellen mit der zuständigen Feuerwehr abzustimmen und diese ggf. auch bei Übungen zu beteiligen.

  • Sichere Aufstellung der Hebezeuge, Großgeräte

    Achten Sie bei der Aufstellung auf die Tragfähigkeit des Untergrundes und auf die Einhaltung der Sicherheitsabstände zu Baugruben und zu Bauwerken.

  • Geeignete Baustromversorgung

  • Einhaltung der verkehrsrechtlichen Anordnung bei Bauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum

  • Weisen Sie gegebenenfalls den Bauherrn bzw. die Bauherrin auf eine wirksame Absperrung der Baustelle hin, um Arbeitsbereiche vom öffentlichen Straßenverkehr zu trennen und um Unbefugten den Zugang zu verwehren.

Zum sicheren Baustellenbetrieb gehören z.B.:

  • Einsatz geeigneter und geprüfter Arbeitsmittel

  • Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit

    Organisieren Sie z.B. die sichere Materialanlieferung, Lagerung und fachgerechte Entsorgung, die Einhaltung der verkehrsrechtlichen Anordnung oder die Vermeidung von Stolper- und Sturzgefahren durch temporäre Bodenabdeckungen.

  • Ausreichende Arbeitsplatz-Beleuchtung

  • Sichere Arbeitsplätze und Verkehrswege

    Erkundigen Sie sich z.B. wer im Winter die Räum- und Streuverpflichtung hat, wer für die Erhaltung der Absturzsicherung oder wer für den Austausch der allgemeinen Beleuchtung zuständig ist. Treppen, Aufzüge oder Transportbühnen sind geeignete Arbeitsmittel zum Erreichen von hochgelegenen Arbeitsplätzen.

  • Flucht- und Rettungswege

    Achten Sie darauf, dass die Flucht- und Rettungswege immer freigehalten und Abfälle sofort in geeignete Behältnisse entsorgt werden.

ccc_3531_16.jpgStandsicherheit und Tragfähigkeit

Sorgen Sie dafür, dass die Standsicherheit und Tragfähigkeit von baulichen Anlagen und deren Teile, Gerüste, Geräte, Hilfskonstruktionen, Laufstege und andere Einrichtungen bei allen Bauzwischenzuständen gewährleistet sind. Sie müssen so bemessen, aufgestellt, unterstützt, ausgesteift, verankert und beschaffen sein, dass sie die Lasten, die bei der vorgesehenen Verwendung anfallenden, aufnehmen und ableiten können.

Wände von Baugruben und Gräben sind so abzuböschen, zu verbauen oder anderweitig zu sichern, dass sie während der einzelnen Bauzwischenzustände standsicher sind.

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Abb. 3 Koordination unterstützt eine erfolgreiche Projektabwicklung und bringt Erfolg

ccc_3531_16.jpgBauen im Bestand

Beim Bauen im Bestand (u.a. Modernisierung, Umbauten, Erweiterung, Abbruch) erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten bei Ihrem Auftraggeber/Ihrer Auftraggeberin über mögliche Gefahren aus

  • dem Bauwerk, z.B. zulässige Deckenbelastung, tragende Wände, kontaminierte Bereiche, Verlauf der Ver- und Entsorgungsleitungen (Gas, Elektro, Wasser, Abwasser),

  • den Nachbarbauwerken, z.B. Kraftabtragung, Aussteifung, Gründung, Verlauf im Betrieb befindlicher Leitungen,

  • der Umgebung, z.B. Fahrverkehr, Materiallagerungen, Lärmbereiche, elektromagnetische Strahlung von Funkanlagen und

  • dem laufenden Betrieb, z.B. Maschinen, Chemikalien, Flurförderzeuge, Bandanlagen.

Beachten Sie darüber hinaus, dass durch das Bauen im Bestand keine Unbeteiligten, wie z.B. Abfallentsorger, Fußgängerinnen bzw. Fußgänger oder andere Teilnehmer am Werks- oder öffentlichen Verkehr gefährdet werden.

Verwenden Sie bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung auch die Informationen und Hinweise des "Koordinators in der Planungsphase" nach der Baustellenverordnung.

ccc_3531_16.jpgInstandhaltungsmaßnahmen

Vor Beginn von Instandhaltungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden informieren Sie sich bei Ihrem Auftraggeber bzw. Ihrer Auftraggeberin über mögliche Gefahren aus dem Bauwerk, dem laufenden Betrieb und über vorhandene Sicherheitseinrichtungen. Entsprechende Informationen können in der Unterlage für spätere Arbeiten gemäß der Baustellenverordnung enthalten sein.

ccc_3531_16.jpgWitterungseinflüsse

Schützen Sie Ihre Beschäftigten vor extremen Temperatureinflüssen, Durchnässung und vor stärkerer solarer UV-Strahlung. Sorgen Sie dafür, dass witterungsgerechte Arbeitskleidung getragen wird, bzw. nach Gefährdungsbeurteilung geeignete Wetterschutzkleidung (Regen, Kälte) auch zur Verfügung gestellt wird.

In den Monaten April bis September ist insbesondere an sonnigen Tagen UV-Schutz notwendig. Sofern keine Überdachung der Arbeitsplätze möglich ist, achten Sie darauf, dass vor allem Augen, Kopf, Nacken, Schultern und Arme der Beschäftigten durch Kopfbedeckungen, Textilien und Sonnenbrille ausreichend geschützt sind. Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor ist für Hautregionen, die nicht mit Textilien bedeckt werden können (z.B. das Gesicht) zu verwenden.

Organisieren Sie die Arbeitsabläufe so, dass an heißen bzw. kalten Tagen die Arbeitsanforderungen, die Arbeitszeit und die Pausenregelungen an die Temperatur angepasst werden. Prüfen Sie in diesem Zusammenhang, ob Arbeiten während der Mittagszeit auf andere Tagesabschnitte bzw. ob Arbeiten im Freien nach innen verlegt werden können. Stellen Sie sicher, dass ausreichend Getränke sowie schattige, bzw. beheizte Pausenplätze für die Beschäftigten zur Verfügung stehen.

ccc_3531_25.jpgArbeitshilfen
Eine große Auswahl an Arbeitshilfen und Formularen sowie Vorlagen für z.B. Prüfprotokolle sind auf den Internetseiten der BG BAU zu finden.
ccc_3531_arrow.jpgwww.bgbau-medien.de
ccc_3531_26.jpgQr-Code
www.bgbau-medien.de
Die Bausteine der BG BAU sind darüber hinaus auch als App für Mobilgeräte wie Smartphones oder Tablets verfügbar.
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Bausteine als Broschüren
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Bausteine als App