DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte

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Abschnitt 2.5 - 2.5 Aus- und Fortbildung/Vorbereitung auf die Tätigkeit

Sicherheitsbeauftragte sind die größte Zielgruppe für Ausbildungsmaßnahmen im Arbeitsschutz. Sie können ihre Aufgaben allerdings nur in den Maßen wirksam wahrnehmen, in denen sie die entsprechenden betrieblichen Voraussetzungen vorfinden und durch geeignete Aus- und Fortbildungsmaßnahmen qualifiziert werden.

Ziel der Ausbildung ist es daher, die Fach-, Sozial- und Methodenkompetenzen der Sicherheitsbeauftragten zu erweitern. Auf diese Weise werden sie befähigt und motiviert, ihre Rolle im betrieblichen Arbeitsschutz aktiv wahrzunehmen. Die wichtigsten Ausbildungsziele sind im Einzelnen:

  • Sicherheitsbeauftragte kennen ihre Rolle im Betrieb

  • Sicherheitsbeauftragte kennen inner- und außerbetriebliche Partner im Arbeitsschutz

  • Sicherheitsbeauftragte kennen Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz und wissen, wie Kolleginnen/Kollegen dafür sensibilisiert werden können

  • Sicherheitsbeauftragte kennen Maßnahmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

  • Sicherheitsbeauftragte wissen, wie sie die Kolleginnen und Kollegen oder Vorgesetzten durch konstruktive Gesprächsführung zu sicherheitsbewusstem Verhalten motivieren können

Das Ausbildungskonzept der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften ist im Regelfall stark handlungsorientiert und auf die Teilnehmenden bezogen ausgerichtet. Außerdem ist es durch ein hohes Maß an Aktivitäten der Teilnehmenden gekennzeichnet. Dabei muss das Wissen der Sicherheitsbeauftragten an der Praxis orientiert sein und nachhaltig wirken. In diesem Zusammenhang ist ergänzend zur Ausbildung eine regelmäßige Fortbildung sinnvoll, die vorhandenes Wissen auffrischt, aktuelle Arbeitsschutzthemen aufgreift und motivierende Aspekte enthält.

Besonders im Nachgang zur Ausbildung und auch in der Fortbildung sollen betriebliche Aspekte (z. B. Ablauf- und Produktionszusammenhänge) innerhalb der Wissensvermittlung an die Sicherheitsbeauftragten zunehmen, damit diese das vorhandene Wissen und die Motivation passgenau in der vorhandenen betrieblichen (Arbeitsschutz-)Organisation einsetzen können. Je nach Umfang und Intensität der Ausbildung und in Abhängigkeit vom Gefährdungspotential ist eine Auffrischung oder Ergänzung durch eine interne oder externe Fortbildung spätestens 3 bis 5 Jahre nach der Ausbildung zielführend.