DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte

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Abschnitt 5.4 - 5.4 Formulare/Meldungen

Für Sicherheitsbeauftragte gibt es einige typische Formulare, die nach einer Anpassung an betriebliche Gegebenheiten in der Praxis gut einsetzbar sind.

5.4.1
Benennung und Ausschreibung der Sicherheitsbeauftragten

Die Benennung der Sicherheitsbeauftragten erfolgt auf sehr vielfältigen Wegen. In den unterschiedlichen Branchen reicht es von der formlosen Aufnahme in Namenslisten bis zur Ernennungsurkunde für jeden Sicherheitsbeauftragten. In Abbildung 18 ist eine entsprechende Ernennungsurkunde beispielhaft aufgeführt.

In vielen Unternehmen wird die Position des Sicherheitsbeauftragten zusätzlich ausgeschrieben. Ein Beispieltext für eine Ausschreibung ist in Abbildung 19 abgebildet.

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Abb. 20: Beispiel einer Sibe-Meldung für Gefährdungen oder Belastungen

Die Benennung kann von den Sicherheitsbeauftragten als Auszeichnung angesehen werden. Schließlich wird man nur geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer zusätzlichen Aufgabe dieser Art betrauen. Die Bestellung des Sicherheitsbeauftragten hat unter Beteiligung des Betriebs- oder Personalrates zu erfolgen (§ 22 SGB VII).

5.4.2
Meldung einer Gefährdung/Belastung

Stellen Sicherheitsbeauftragte fest, dass eine Einrichtung im Betrieb nicht dem notwendigen Arbeitsschutzniveau entspricht oder eine vorgeschriebene Schutzvorrichtung fehlt oder Mängel aufweist, melden Sie dies ihren Vorgesetzten, am besten schriftlich. Es empfiehlt sich, dass Sie die Erfahrungen der Kolleginnen und Kollegen aus der betrieblichen Praxis an die Vorgesetzten herantragen, um diese für den Arbeitsschutz nutzbar zu machen. Darüber hinaus müssen die Mängel beseitigt werden und Ihre Aufgabe ist es, so lange daran zu erinnern, bis dies erfolgt ist.

ccc_3527_right.jpgPraxis-Check
In vielen Betrieben haben sich betriebliche Meldebögen für Sicherheitsbeauftragte etabliert. Ist dies nicht der Fall, kann auch ein Muster verwendet werden, das von der DGUV angeboten wird (siehe Abbildung 20).