DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4.7 - 4.7 Gesundheit im Betrieb

Traditionell verstehen Sicherheitsbeauftragte unter dem Begriff Arbeitsschutz die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz bzw. die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Der Begriff "Gesundheit im Betrieb" geht darüber hinaus. Er umfasst im allgemeinen Verständnis neben der gesetzlich festgeschriebenen Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten physischen und psychischen Gesundheitsgefahren die Verpflichtung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und auch freiwillige Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung.

Die umfassendste Betrachtung des Themas Gesundheit im Betrieb erfolgt bei der Einführung eines Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM). In diesem Zusammenhang sollten alle relevanten Themenfelder systematisch behandelt und nachhaltig organisiert werden. Außerdem wird mit dem neuen Präventionsgesetz der im Arbeitsschutz eher neue Begriff "primäre Prävention" aktuell. Damit ist die Verhinderung und Verminderung der Krankheitsrisiken gemeint.

Auch ohne BGM befassen sich in vielen Unternehmen die zuständigen Personen neben den Arbeitsschutzaufgaben auch bisher schon mit der Organisation der Ersten Hilfe und dem Brandschutz aber auch mit weiteren verwandten Aspekten wie dem Eingliederungsmanagement oder dem alternsgerechten Arbeiten (siehe Abbildung 11).

ccc_3527_11.jpg

Abb. 11: Mit welchen Themen befassen sich Arbeitsschützer, zu welchen verwandten Themen bestehen Berührungspunkte?

Für die Sicherheitsbeauftragten bedeutet diese Themenvielfalt im Umfeld des Arbeitsschutzes oftmals, dass sich der traditionelle Tätigkeitsschwerpunkt "Unfallverhütung" durchaus vielfältig ergänzen lässt. Ganz neu ist dieser Wandel für Sicherheitsbeauftragte jedoch nicht. Schon seit Jahrzehnten sind Gesundheitsthemen (wie der Lärm- oder Hautschutz), in der betrieblichen Sicherheitsarbeit vieler Branchen längst etabliert.

Sicherheitsbeauftragte werden immer dann besonders erfolgreich in Fragestellungen zur Gesundheit einbezogen, wenn es darum geht, ihre Ortskenntnis und ihren "direkten Draht" zu den Beschäftigten, zum Beispiel in Verbindung mit ihrer Betriebserfahrung, zu nutzen.

Innerhalb eines Betriebes muss geklärt sein, ob die Qualifizierung der Sicherheitsbeauftragten für die Fragestellung zu bestimmten Gesundheitsthemen ausreicht und wo die Einsatzgrenzen der Sicherheitsbeauftragten liegen. Keinesfalls nehmen Sicherheitsbeauftragte dabei Aufgaben der Betriebsärztinnen und -ärzte wahr.

ccc_3527_right.jpgPraxis-Check
Sicherheitsbeauftragte können als "Frühwarnsystem" bei Gesundheitsfragen fungieren. Als Frühwarnsystem deshalb, weil sie oft zuerst erkennen, wenn vermehrt gesundheitliche Probleme auftreten oder weil sie als Vertrauensperson von den Beschäftigten direkt um Hilfe gebeten werden: Sicherheitsbeauftragte können die Beschäftigten zum Beispiel an den die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt verweisen oder auf besondere Regelungen in Betriebsvereinbarungen hinweisen.