DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte

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Abschnitt 4.1 - 4.1 Erste Hilfe im Betrieb

Wir selbst oder andere Menschen können jederzeit in eine Unfall- oder Erkrankungssituation geraten, in der umgehend Hilfe nötig ist. Kommt es dann zu einer Verzögerung im Ablauf der Rettungskette, kann diese die Dauer und Schwere der Unfallfolgen erheblich beeinflussen. Um einen reibungslosen Ablauf in Notsituationen zu gewährleisten, muss alles, was zur Ersten Hilfe gehört, vom Unternehmer/von der Unternehmerin gut organisiert und zu jeder Zeit im Betrieb sowie bei allen auswärtigen Tätigkeiten abrufbar sein. Dazu gehört:

  • Ausreichende Anzahl Ersthelfer ausbilden

    (in größeren Betriebsstätten zusätzlich auch Sanitäter)

  • Aus- und regelmäßige Fortbildung der Ersthelfer sicherstellen

  • Geeignetes Erste-Hilfe-Material in ausreichender Menge bereitstellen (Verbandskästen)

  • Funktionierende Meldewege sicherstellen

  • Falls notwendig, Rettungsgeräte und Rettungstransportmittel bereithalten

ccc_3527_right.jpgPraxis-Check
Sicherheitsbeauftragte werden tätig, wenn ihnen auffällt, dass Verbandskästen nicht aufgefüllt sind, Verbandbucheinträge nicht erfolgen oder die Aus- und Fortbildung der Ersthelfer nicht ausreicht oder nur unregelmäßig angeboten wird.