DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte

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Abschnitt 4 - 4 Fachkompetenz Arbeitsschutz

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Abb. 8: Erste-Hilfe-Ausbildung im Betrieb

Ein wirksames Tätigwerden der Sicherheitsbeauftragten setzt deren fachliche Nähe zu den Arbeitsbereichen der Beschäftigten im eigenen Zuständigkeitsbereich voraus. Die notwendige fachliche Nähe ist zum Beispiel dann gegeben, wenn die Sicherheitsbeauftragten und die Beschäftigten dauerhaft gleiche oder ähnliche Tätigkeiten ausüben und wenn den Sicherheitsbeauftragten die Beschäftigtenstruktur im Zuständigkeitsbereich, insbesondere im Hinblick auf Qualifizierung und Sprache bekannt ist. Neben der fachlichen Nähe sind aber auch Kenntnisse der Sicherheitsbeauftragten im Arbeitsschutz innerhalb des Zuständigkeitsbereichs erforderlich. Ein ausreichendes Arbeitsschutzwissen verschafft ihnen bei Gesprächen mit Führungskräften und innerhalb des Kollegiums Achtung und Vertrauen. Dazu gehören unbedingt die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung aus dem jeweiligen Tätigkeitsbereich. Das benötigen Sicherheitsbeauftragte, um ihre Kolleginnen und Kollegen zu überzeugen und für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu gewinnen.

Die folgenden Arbeitsschutzthemen sollen einen ersten Einstieg in die, für die meisten Sicherheitsbeauftragten, relevanten Themengebiete erleichtern. In Bezug auf diese Themen und auf solche, die noch über die ersten Schritte im Arbeitsschutz hinausgehen, ist es für die meisten Sicherheitsbeauftragten erforderlich, sich zum Teil sehr spezifische Arbeitsschutzkenntnisse anzueignen. Das kann in der meist branchenorientierten Aus- und Weiterbildung durch die zuständigen Unfallkassen, Berufsgenossenschaften oder auch ergänzend durch betriebsinterne Schulungen erfolgen.

Individueller oder ergänzend erwerben Sicherheitsbeauftragte Fachkompetenz im Arbeitsschutz durch Recherchen im Vorschriften- und Regelwerk der DGUV (siehe Abschnitt 5.2 Weiterführende Informationen).

Mit den Praxischecks, die einzelnen Fachthemen betreffend, werden "Beispiele Guter Praxis" für das Tätigwerden von Sicherheitsbeauftragten beschrieben. Die dort angesprochenen unsicheren Situationen sind im Regelfall Anlass für alle Beschäftigten, tätig zu werden. Die Praxis zeigt jedoch, dass die Sicherheitsbeauftragten diese Situation in den meisten Fällen zuerst erkennen und entsprechend reagieren können.