DGUV Information 209-084 - Industriestaubsauger und Entstauber

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Abschnitt 6.2 - 6.2 Was muss ich im Zusammenhang mit Wasser und/oder nassen Stäuben berücksichtigen?

Sollen Wasser oder Wasser/Staubgemische aufgesaugt werden, sind Nass-Trockensauger zu verwenden, die von der Herstellfirma dafür vorgesehen sind. Nass-Trockensauger verfügen über eine Abschaltautomatik bei zu hohem Füllstand. Brennbare Flüssigkeiten dürfen mit Nass-Trockensaugern nicht aufgesaugt werden.

Die Filter setzen sich beim Umgang mit nassen Stäuben in der Regel schneller zu als bei trockenen Stäuben.

Enthält der Staub reaktive Bestandteile (z. B. Aufsaugen von feuchtem Gips, Zement), die mit Wasser noch abbinden oder aufquellen, ist eine dauerhafte Verstopfung der Filter zu erwarten. Deshalb sollten zum Aufsaugen feuchter Stäube nach Möglichkeit auswaschbare Filtermaterialien benutzt werden, die unmittelbar nach der Verwendung gereinigt werden sollten. Wird die Reinigung nicht rechtzeitig ausgeführt, muss mit der Zerstörung des Filters gerechnet werden.

Entnahmebeutel und Filter aus Papier sind für das Aufsaugen von Wasser/Staubgemischen nicht geeignet! Sie weisen bereits bei geringer Feuchtigkeit des Staubs keine ausreichende Reißfestigkeit mehr auf. Dagegen sind Kunststoff-Filter (PES, Polyester thermisch gebunden) meist sowohl für das Trocken- als auch für das Nasssaugen geeignet.

Filter der Staubklasse H sind in der Regel aufgrund ihrer Materialeigenschaften nicht für das Nasssaugen geeignet. Ist die Filterklasse H gefordert, muss ein H-Filter eingesetzt und entsprechend oft erneuert werden, wenn feuchte Stäube aufgesaugt werden.

Leichtmetallstäube können in Verbindung mit Wasser Wasserstoff freisetzen. Nach jedem Aufsaugen von Leichtmetallstäuben müssen daher die Staubsammelbehälter entleert werden.