DGUV Information 209-084 - Industriestaubsauger und Entstauber

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Abschnitt 5.4 - 5.4 Warneinrichtung

Die Warneinrichtung soll die Bedienperson vor den Gesundheitsgefahren schützen, da eine zu geringe Absaugleistung und damit eine erhöhte Staubexposition für die Bedienperson nicht rechtzeitig erkennbar sind.

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Abb. 9
Wahlschalter "Schlauchdurchmesser/Mindestluftvolumenstrom" an einem Entstauber

Bei Entstaubern, die mit Saugschläuchen mit unterschiedlichen Querschnitten ausgerüstet werden können, ist vor Benutzung der Wahlschalter "Schlauchdurchmesser/Mindestluftvolumenstrom" auf den Saugschlauchdurchmesser oder auf den für das Bearbeitungswerkzeug erforderlichen Mindestvolumenstrom einzustellen.

bgvr_ausrufungszeichen_01.12.2016.jpgAchtung
Bearbeitungswerkzeuge, bei denen trotz bestimmungsgemäßen Anschlusses an den Entstauber die Warneinrichtung anspricht, sind in Kombination mit diesem Entstauber nicht geeignet. Der bestimmungsgemäße Anschluss beinhaltet die korrekte Einstellung des Wahlschalters "Schlauchdurchmesser/Mindestluftvolumenstrom" und gegebenenfalls die korrekte Einstellung der Nebenluftöffnung laut Bedienungsanleitung.

Überprüfen Sie daher vor oder, wenn dies nicht möglich ist, zeitnah nach dem Kauf eines Bearbeitungswerkzeugs, ob es zur Absaugung in Kombination mit Ihrem Entstauber geeignet ist.