Abschnitt 5 - 5 Dokumentation
Eine Dokumentation ist in geeigneter Form durchzuführen.
Es empfiehlt sich, der mit den Arbeiten beauftragten Person eine leicht und jederzeit erreichbare Dokumentation zur Verfügung zu stellen, z. B. in den digital zugänglichen Anlagenunterlagen.
Dazu kann der in Anhang 1 und 2 dieser DGUV Information aufgelistete Risiko-Maßnahmen-Katalog eingesetzt werden.
Die Beurteilung ist regelmäßig auf Aktualität zu überprüfen.