DGUV Information 209-085 - Gefährdungsampel für Instandhaltungsarbeiten an Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteigen

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Abschnitt 4 - 4 Darstellung der Ergebnisse

Es empfiehlt sich, das Ergebnis in Form einer Kennzeichnung mit Ampelfarben an einer oder mehreren geeigneten Stellen der Anlage anzubringen. Dabei ist die Bereichs-/Arbeitsplatzkennzeichnung mit der Ampelfarbe des größten noch vorhandenen Risikos vorzunehmen.

Besonders eignet sich die Kennzeichnung in Form eines beschreibbaren Aufklebers, auf dem in Ampelfarben die Angaben der Einstufung und erforderliche textliche Ergänzungen für die einzelnen Anlagebereiche aufgebracht werden (Beispiel siehe Anhang 3 und 4).

Neben den Zugangsstellen, z. B. der Tür zum Maschinenraum oder zur Bodenluke, ist bei maschinenraumlosen Aufzügen die Innenseite der Türen der Anlagensteuerung eine geeignete Stelle.