DGUV Information 207-206 - Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitsdienst

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Abschnitt 5.1 - 5.1 Allgemeines

Für Anwendungen wie Flächendesinfektionen oder Desinfektionen von Medizinprodukten werden Desinfektionsmittelkonzentrate manuell mithilfe von Dosierhilfen oder maschinell mithilfe von Dosiergeräten, Dosierautomaten (DA) oder in Reinigungs- und Desinfektionsgeräten (RDG) zu einer Anwendungslösung verdünnt.

Bei der manuellen Verdünnung des Desinfektionsmittelkonzentrats (flüssig oder in Pulverform) wird das Konzentrat in eine Wasservorlage gegeben. Dies nimmt wenige Sekunden in Anspruch, kann aber für die Flächendesinfektion bis zu zehnmal pro Schicht erfolgen. Je nach Ansatz können unterschiedlich konzentrierte Anwendungslösungen hergestellt werden, z. B. wird für eine 1%ige Lösung 50 ml flüssiges Konzentrat oder 50 g Pulverkonzentrat auf 5 l Wasser gegeben.

Bei der automatischen Verdünnung des flüssigen Desinfektionsmittelkonzentrats erfolgt nur der Wechsel des Konzentratbehälters manuell durch das Pflege- oder Reinigungspersonal oder Mitarbeitende der Haustechnik. Dabei wird die Lanze aus dem alten Behälter entnommen, der leere Behälter durch einen vollen in der Vorrichtung des Gerätes ersetzt und die Lanze wieder in den vollen Behälter eingeführt. Dieser Vorgang nimmt ebenfalls wenige Sekunden in Anspruch und erfolgt je nach Verbrauch einmal bis mehrmals wöchentlich. Die gewünschte Konzentration der Anwendungslösung wird am DA individuell eingestellt. In den RDG ist die Konzentration prozessbedingt vorgegeben.