DGUV Information 207-206 - Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln im Gesundheitsdienst

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 4.1 - 4.1 Allgemeines

Hände- und Hautdesinfektion sind im Gesundheitsdienst wesentliche Infektionsschutzmaßnahmen.

  • Die Händedesinfektion ist vom Personal bei nahezu allen Tätigkeiten durchzuführen, die direkt oder indirekt mit der Versorgung, Pflege oder Behandlung von Patientinnen und Patienten zu tun haben.

  • Die Desinfektion der Patientenhaut erfolgt vor operativen Eingriffen oder im Rahmen der Wundbehandlung.

Die beiden Desinfektionsarten sind getrennt zu betrachten, da weder dieselben Produkte noch dieselben Verfahren zum Einsatz kommen.

Hinweis: Die Desinfektion von Körpergewebe während eines chirurgischen Eingriffs wird hier nicht betrachtet.

Ebenfalls ist anzumerken, dass Hände- oder Hautdesinfektionsmittel, die als Arzneimittel nach Arzneimittelgesetz deklariert sind (siehe Kapitel 2.2), nicht mit den üblichen Gefahrstoffpiktogrammen und Gefahrenhinweisen gekennzeichnet sind. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind diese verwendeten Hände- und Hautdesinfektionsmittel ebenfalls anhand den angegebenen Inhaltstoffen auf dem Etikett zu prüfen.

Wichtigste Wirkstoffe und Wirkstoffgruppen

Die Inhaltsstoffe in Hände- und Hautdesinfektionsmitteln sind von der Desinfektionsaufgabe und der erforderlichen Wirksamkeit abhängig. Die am häufigsten vorkommenden Wirkstoffe sind die in Tabelle 7 aufgeführten Alkohole.

Händedesinfektionsmittel

Zur Händedesinfektion sollten alkoholische Händedesinfektionsmittel eingesetzt werden. Für eine bessere Hautverträglichkeit können Rückfettungssysteme den alkoholischen Präparten zugesetzt sein. Auf antimikrobiell remanent wirksame Zusätze sollte aufgrund geringer Wirksamkeit, möglicher Resistenzentwicklungen und der Erhöhung allergischer Nebenwirkungen verzichtet werden (siehe KRINKO-Empfehlung "Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens"). Zu diesen zu meidenden remanent wirksamen Inhaltsstoffen gehören das Guanidin Chlorhexidingluconat, das Phenolderivat 2-Phenylphenol, die quartäre Ammoniumverbindung Benzyl-C12-C16-alkyldimethylammoniumchlorid oder das halogenierte Derivat Polyvinylpyrrolidon-Iod. Auch alkoholfreie Händedesinfektionsmitteln, die auf Wirkstoffen wie Aktivchlor aus Natriumhypochlorit oder hypochloriger Säure, Milchsäure oder quartären Ammoniumverbindungen basieren, sind nicht zu empfehlen (siehe Epidemiologisches Bulletin 17/2021 des Robert Koch-Instituts).

Hautdesinfektionsmittel

Zur Hautdesinfektion werden ebenfalls alkoholische Präparate eingesetzt. Hierfür sind im Gegensatz zur Händedesinfektion zusätzlich remanent wirksame Wirkstoffe einzusetzen, wenn für den Eingriff eine Desinfektion der Patientenhaut mit Remanenzwirkung erforderlich ist.

Tabelle 7
Häufigste Wirkstoffe in Hände- und Hautdesinfektionsmitteln mit zugehöriger Stoffgruppe und Luftgrenzwert

StoffgruppeCAS-Nr.WirkstoffAGW
[mg/m3]
MAK
[mg/m3]
Int. GW [mg/m3]
(Land)
DNEL [mg/m3]
lokalsystemisch
Alkohole64-17-5Ethanol380380260 (NDL)-950
67-63-02-Propanol500500245 (NOR)-500
71-23-81-Propanol--500 (CH)-268

Neben den in Kapitel 3 genannten allgemeingültigen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen zu Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln werden im Folgenden konkrete Gefährdungen und ergänzende Schutzmaßnahmen bezüglich der Händedesinfektion und der Hautdesinfektion beschrieben.

Quellen: Marktrecherche der BGW Anfang 2020 (Anhäuser, Halsen et al. 2021), TRGS 900, "International Limit Values"- und "DNEL"-Listen des Gefahrstoffinformationssystems der DGUV. Die DNEL-Werte beziehen sich auf die inhalative Langzeitexposition am Arbeitsplatz (Webcodes: d6247 und d145542), Stand: Juli 2023.