DGUV Grundsatz 309-011 - Qualifizierung und Beauftragung von Beschäftigten aufzugsfremder Unternehmen für Arbeiten an Aufzugsanlagen

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Anlage 3

Einweisungsnachweis



Frau/Herr ..............................


wurde von mir ..............................
Firma ...........................................Anschrift ..............................
als fachkundiger(m) Beschäftigten des anlagenbetreuenden Instandhaltungsunternehmens/fachkundigem Betreuer/fachkundiger Betreuerin der Anlage entsprechend DGUV Information 209-053
an folgender/folgenden Aufzugsanlage(n):
Aufzugsnummer(n).........
.........
Einbauort(e)..................
..................
zu den anlagenbedingten Gefährdungen, den verbleibenden Risiken und den notwendigen Schutzmaßnahmen eingewiesen.
Die Einweisung umfasste insbesondere
  • An und Abmeldung beim Eigentümer/Betreiber

  • Arbeiten im Triebwerksraum

  • Arbeiten in der Schachtgrube

  • Sperren der Aufzugsanlage

  • Sicherung offener Schachtzugänge

  • Betreten und Verlassen des Fahrkorbdachs

  • Sicherheitsgerechtes Verfahren der Anlage vom Fahrkorbdach aus

  • Schutz gegen Absturz

  • Sicherung der Ersten Hilfe bei Alleinarbeit

  • Sichere Verständigung bei mehreren Personen

  • Sicherheitsgerechter Abschluss der Arbeiten und Wiederinbetriebnahme

Der Nachweis der Qualifizierung nach Anlage 1 DGUV Grundsatz 309-011 wurde vorgelegt.
Sonstiges:
Ort/Datum
Unterschrift
Mitarbeiter/Mitarbeiterin des
anlagenbetreuenden Instandhaltungsunternehmens
Unterschrift
Mitarbeiter/Mitarbeiterin des
aufzugsfremden Unternehmens

Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung e.V. (DGUV)

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