Abschnitt 6 - 6 Beauftragung durch den Unternehmer oder die Unternehmerin
Das aufzugsfremde Unternehmen muss nach der Qualifizierung und erfolgreich abgeschlossener Prüfung seine Beschäftigten für die speziellen Arbeiten an Aufzugsanlagen beauftragen. Die Beauftragung sollte schriftlich mit den Inhalten des Musterformulars in Anlage 2 durch den Unternehmer oder die Unternehmerin erfolgen, wobei die speziellen Arbeiten an der Aufzugsanlage, wie z. B. die Arbeitsschritte zur Reinigung der Aufzugsanlage oder Wartung an RWA-Anlagen, festzulegen sind.
Typische Arbeiten aufzugsfremder Unternehmen sind z. B.:
Reinigungen im Schacht und Triebwerksraum
Montage und Instandhaltung von RWA-Anlagen
Überprüfung von Rauchmeldesensoren
Auswechseln der Belüftungseinrichtung
Überprüfung der Pumpen in der Schachtgrube
Maler-, Glaser- und Blitzschutzarbeiten