Abschnitt 3.5 - 5 Filterstandzeit
Der Luftreiniger muss über eine Dauer von 4 Stunden über 5 Tage bei einer Staubkonzentration von 20 mg/m3 ohne Wechsel des Hauptfilters und ohne Ansprechen der Volumenstromkontrolleinrichtung betrieben werden können. Das Vorfilter muss eine Filterstandzeit von mindestens 4 Stunden gewährleisten und darf danach gewechselt werden.
Prüfung:
Der Luftreiniger wird bestaubt, bis die Volumenstromkontrolleinrichtung anspricht. Bei Ansprechen der Volumenstromkontrolleinrichtung muss mindestens die Staubmenge aufgegeben worden sein, die sich aus der folgenden Gleichung ergibt:
Mindestluftvolumenstrom × 20 mg/m3× 4 h = Staubmenge in mg zur Beaufschlagung.
Der Versuch wird jeweils mit einem neuen Vorfilter wiederholt, bis eine Gesamtstaubmenge aufgegeben wurde, die sich aus der folgenden Gleichung ergibt: Mindestluftvolumenstrom × 20 mg/m3× 20 h = Gesamtstaubmenge in mg zur Beaufschlagung.
Zur Aufnahme der Gesamtstaubmenge sind maximal 5 Durchläufe zulässig.
Der Staub wird gleichmäßig verteilt innerhalb von ca. 2 Minuten dem angesaugten Luftstrom zudosiert. Es wird polydisperser Kalkfeinstaub verwendet.