DGUV Grundsatz 309-012 - Prüfgrundsatz für die staubtechnische Prüfung von Luftreinigern

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Abschnitt 3.4 - 4 Dichtheits-/Berstfestigkeitsprüfung

Die Vorfilter sollen funktionsgerecht eingebaut sein.

Das Hauptfilter und eventuell nachgeschaltete Filter müssen im Filtergehäuse dauerhaft staubdicht eingebaut sein. Das Filtermaterial des Hauptfilters muss darüber hinaus eine ausreichende Festigkeit aufweisen, um der vom Ventilator erzeugten Druckbelastung zu widerstehen.

Prüfung:

Die maximale Ventilatorpressung wird durch eine Unterdruckmessung zwischen Filter und Ventilator gegen Atmosphäre bei vollständig abgedichteter Ansaugöffnung ermittelt.

Die Vorfilter werden für die Prüfung aus dem Gerät entfernt. Das Hauptfilter wird mit Kalkstaub bestaubt. Bei Ansprechen der Volumenstromkontrolleinrichtung wird der Unterdruck kontrolliert. Sind 90% der maximal möglichen Ventilatorpressung erreicht, ist die Prüfung beendet. Ist das nicht der Fall, wird weiter bestaubt, bis der Unterdruck 90% der maximal möglichen Ventilatorpressung erreicht. Das Bestauben erfolgt bei Geräten mit schaltbaren Ventilatorstufen bei maximaler Leistung (höchste Ventilatorstufe).

Während der Bestaubung wird durch Sichtprüfung kontrolliert, ob Staub auf der Reinluftseite des Geräts austritt. Nach der Bestaubung wird das Gerät geöffnet und es wird durch Sichtprüfung kontrolliert, ob Staub das Filter beziehungsweise die Filterabdichtung durchdrungen hat. Verschmutzungen (z. B. Staubschlieren) dürfen reinluftseitig z. B. auf Gehäuseoberflächen nicht erkennbar sein. Zur Prüfung wird polydisperser Kalksteinstaub mit einer Korngrößenverteilung von 10% < 1 µm, 22% < 2 µm, 75% < 5 µm (analog DIN EN 60335-2-69:2015-07, AA.22201.3) verwendet.