DGUV Grundsatz 309-012 - Prüfgrundsatz für die staubtechnische Prüfung von Luftreinigern

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Abschnitt 2 - Begriffsbestimmungen

Luftreiniger

sind mobile Geräte zur Luftreinigung. Die Geräte werden üblicherweise in der Bauwirtschaft bei Tätigkeiten mit Staubemissionen in Räumen eingesetzt. Die Geräte saugen mit einem Ventilator Luft an. Die angesaugten Stäube werden in Partikelfiltern aus der Luft abgeschieden. Die gefilterte Luft kann in den Arbeitsbereich zurückströmen (Luftrückführung) oder nach außen geleitet werden (Fortluft).

Hauptfilter

ist das Filter innerhalb eines mehrstufigen Filtersystems, das die Einhaltung der Anforderungen bezüglich des Abscheidegrades sicherstellt.

Mindestluftvolumenstrom

ist der Luftvolumenstrom, der erforderlich ist, um die Luftmenge zu bewegen, die dem 15-fachen des Raumvolumens entspricht 1.

Beispiel: Für einen Raum mit den Abmessungen 5 × 4 × 3 [m3] (Länge × Breite × Höhe) beträgt der für einen rechnerisch 15-fachen Luftwechsel erforderliche Luftvolumenstrom: 5 × 4 × 3 [m3] × 15 [1/h] = 900 [m3/h].