DGUV Grundsatz 309-012 - Prüfgrundsatz für die staubtechnische Prüfung von Luftreinigern

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3.7 - 7 Filterwechsel

Belegte Partikelfilter müssen aus Luftreinigern staubarm entnommen werden können; d. h. der Filterwechsel darf weder die Bedienperson gefährden noch den Raum, in dem der Filterwechsel erfolgt, oder die Raumluft verschmutzen.

Beim Filterwechsel dürfen keine Emissionen in Form von sichtbarem Staub auftreten.

Prüfung:

Der Luftreiniger wird bis zum Ansprechen der Volumenstromkontrolleinrichtung bestaubt. Unter Beachtung der Hinweise in der Bedienungsanleitung wird das belegte Filter aus dem Gerät ausgebaut. Eine sichtbare Staubentwicklung darf dabei nicht feststellbar sein.