DGUV Regel 114-601 - Branche Abfallwirtschaft Teil I: Abfallsammlung

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Abschnitt 3.1 - 3 Arbeitsplätze und Tätigkeiten: Gefährdungen und Maßnahmen
3.1 Planung der Abfallsammlung

Eine sorgfältige Touren- bzw. Revier-Planung ist bei der Bereitstellung und beim Transport von Abfällen enorm wichtig: Dadurch können Sie kritische Fahrmanöver, lange Fußwege und gefährliche Straßenüberquerungen Ihrer Beschäftigten von vornherein minimieren. Sie reduzieren außerdem die Belastungen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Behältertransport vor Ort.

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Abb. 3 Wendeschleife
ccc_3510_03.jpgRechtliche Grundlagen
ccc_3510_04.jpgWeitere Informationen
  • DGUV Information 214-033 "Sicherheitstechnische Anforderungen an Straßen und Fahrwege für die Sammlung von Abfällen" (bisher BGI 5104)

  • Veröffentlichung des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI): Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Ziehen und Schieben von Lasten (LV 29)

  • Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RaSt 06)

ccc_3510_26.jpgGefährdungen

Für Ihre Beschäftigen können sich u.a. Gefährdungen ergeben durch:

  • Kollision mit anderen Fahrzeugen aufgrund häufiger Straßenüberquerung im fließenden Verkehr,

  • Kollisionen und Fahrzeugbeschädigungen an zu engen oder zu niedrigen Durchfahrten,

  • Aufenthalt im Gefahrenbereich von rückwärtsfahrenden oder unkontrolliert rückwärtsrollenden Fahrzeugen,

  • Absturz oder Umsturz des Fahrzeugs an zu schmalen und nicht ausreichend tragfähigen Fahrwegen,

  • Einschränkung der Fahrsicherheit bei Überladung des Fahrzeugs,

  • Überforderung und Stress aufgrund zu knapper Tourenplanung,

  • ungeeignete Bereitstellungsplätze und daraus resultierende Überbeanspruchung beim Transport von Behältern oder Sperrmüll,

  • eingeschränkte Begehbarkeit von Verkehrswegen, z. B. aufgrund von Schnee, Eis, Bodenunebenheiten.

ccc_3510_27.jpgMaßnahmen

ccc_3510_28.jpg Stimmen Sie die Touren- bzw. Revier-Planung mit Ihrem Fahr- und Ladepersonal ab. Ihre Beschäftigten kennen am besten die Bedingungen vor Ort und können oft Lösungen vorschlagen! Profitieren Sie vom Erfahrungsaustausch der Fahrerinnen und Fahrer untereinander.

Grundsätze der Touren- bzw. Revier-Planung

  • Informieren Sie sich bei der zuständigen Kommune über die Bereitstellungsplätze für Abfälle. Legen Sie Wert darauf, dass die Bereitstellungsplätze gut erreichbar sind (z. B. ohne sicherheitsrelevante Unebenheiten).

  • Organisieren Sie Sammelfahrten so, dass möglichst keine Rückwärtsfahrten erforderlich sind.

  • Legen Sie fest, wie an verkehrsreichen Straßen die Abfallsammlung zu erfolgen hat, damit die Beschäftigten nicht die Straße überqueren müssen.

Erreichbarkeit von Bereitstellungsplätzen
Berücksichtigen Sie bei Ihrer Kalkulation insbesondere auch die Anforderungen durch kritische Bereitstellungssituationen (z. B. Sackgassen und enge, lange bzw. schwierige Wege)!
  • Berücksichtigen Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die vorhersehbaren Fahrsituationen, in denen Sie von Ihren Beschäftigten dennoch erwarten, dass diese rückwärtsfahren sollen. Dies gilt insbesondere für Bereitstellungsplätze, bei denen das Rückwärtsfahren zunächst unvermeidbar erscheint.

  • Legen Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung fest, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, damit die Fahrsituation gefahrlos durchgeführt werden kann und die Bereitstellungsplätze gefahrlos erreicht und verlassen werden können.

    Bei gleichartigen Fahrsituationen können typisierte Beurteilungen und Maßnahmen ausreichend sein.

ccc_3510_28.jpg Sie können gemeinsam mit dem Auftraggeber besprechen, wie z. B. durch bauliche Veränderungen (u. a. Umstellen von Stromkästen, Beseitigung von Pflanzen oder Pflanzenkübeln oder Anlegen von Wendestellen) oder die Einrichtung bzw. Durchsetzung von Haltverboten (ggf. zeitlich begrenzt), Rückwärtsfahrten vermieden werden. Vereinbaren Sie nach Möglichkeit geeignete Bereitstellungsplätze, bei denen keine Rückwärtsfahrten erforderlich sind.

Überqueren von Straßen

  • Die Streckenführung soll so gewählt werden, dass Ihre Beschäftigten die Straße beim Laden möglichst nicht überqueren müssen.

  • Ein Überqueren von verkehrsreichen oder mehrstreifigen Straßen ist Ihren Beschäftigten aufgrund der Vorschriften ausdrücklich verboten. Machen Sie bei Bedarf von Ihren Sonderrechten nach StVO Gebrauch. Diese sehen vor, dass Abfallsammelfahrzeuge auch gegen die Fahrtrichtung oder entgegen der Einbahnstraße fahren dürfen ("Rechts fahren - rechts laden"). Beachten Sie dabei aber, dass andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer dadurch irritiert werden können.

Beschaffenheit von Straßen

  • Überprüfen Sie bei der Tourenplanung die Befahrbarkeit von Straßen (z. B. Durchfahrtsbreiten und -höhen, Tragfähigkeit, Steigung, Winterdienst, dauerhaft keine festen oder beweglichen Hindernisse). Dies ist bei der Auswahl des einzusetzenden Sammelfahrzeugs zu berücksichtigen.

  • Planen Sie die Abfallsammeltour so, dass stark ansteigende Straßen möglichst während der Abwärtsfahrt entsorgt werden. Dabei kann ein Seitenwechsel des Fahrzeugs erforderlich sein.

Nutzlast

  • Berücksichtigen Sie bei der Tourenplanung die maximal zulässige Nutzlast der eingesetzten Fahrzeuge.

Zeitplanung

  • Planen Sie so, dass Ihre Beschäftigten die Abfallsammlung der festgelegten Tour in angemessener Zeit erledigen können. Berücksichtigen Sie dabei z. B. die Verkehrslage, die Beschaffenheit und Zugänglichkeit der Ladestellen sowie Witterung und Jahreszeit.

  • Achten Sie bei der Tourenplanung darauf, dass Ihre Beschäftigten die vereinbarte Arbeitszeit einhalten können.

Umgang mit schwierigen Ladestellen

  • Legen Sie, ggf. gemeinsam mit Ihren Beschäftigten, fest, unter welchen Bedingungen es sich um schwierige Ladestellen handelt. Berücksichtigen Sie dabei die Anforderungen an Müllbehälterstandplätze aus den einschlägigen technischen Normen bzw. das Kapitel 3.3 Abfallbereitstellung.

  • Lassen Sie schwierige Ladestellen melden und berücksichtigen Sie diese Informationen im Hinblick auf die Arbeitsschwere in Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Ein anerkanntes Hilfsmittel ist dabei die "Leitmerkmalmethode".

  • Legen Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch für schwierige Ladestellen fest, welche Maßnahmen bei welchen tatsächlich angetroffenen Bedingungen einzuhalten sind, beispielsweise wann Ihre Beschäftigten den Behältertransport verweigern sollen oder wann die Behälter ausschließlich zu zweit transportiert werden dürfen.

Beleuchtung

  • Wirken Sie darauf hin, dass Grundstückseignerinnen und Grundstückseigner sowie Kommunen für eine ausreichende Beleuchtung der Verkehrswege einer Abfallsammeltour sorgen.

  • Prüfen Sie bei Touren mit schlechter Umgebungsbeleuchtung, ob eine Zusatzbeleuchtung am Fahrzeug (z. B. Umfeldbeleuchtung, Arbeitsstellenscheinwerfer) verwendet werden muss.

ccc_3510_28.jpg Prüfen Sie, ob Sie Touren mit besonders schlechter Umgebungsbeleuchtung in hellere Tagesabschnitte verlegen können.