DGUV Regel 114-601 - Branche Abfallwirtschaft Teil I: Abfallsammlung

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Abschnitt 4.1 - 4 Anhang
4.1 Begriffsbestimmungen

Abfälle sind alle beweglichen Sachen, von denen sich die Besitzerin oder der Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss.

Abfallbehälter sind genormte Behälter nach DIN EN 840 Teile 1 bis 6 oder Abfallsäcke nach DIN EN 13592 und 13593, die zum Erfassen, Bereitstellen und ggf. zum Befördern von Abfällen verwendet werden. Abfallbehälter werden in der dafür geltenden Normreihe DIN EN 840 als "Abfallsammelbehälter" bezeichnet. Die weitaus meisten Abfallbehältertypen sind allerdings nicht genormt und dürfen dennoch verwendet werden, wenn sie den Anforderungen des Schüttungsherstellers entsprechen.

Abfallbehandlungsanlagen im Sinne dieser Regel sind Anlagen, in denen Abfälle mit chemischen, physikalischen, biologischen oder mechanischen Verfahren oder Kombinationen dieser Verfahren z. B. verdichtet, kompostiert, sortiert oder zerkleinert werden. Dazu zählen nicht: Anlagen für die Behandlung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen; Deponien; Anlagen, die dem Bergrecht unterliegen; thermische Abfallbehandlungsanlagen; Aufbereitungsanlagen für Bauschutt; Anlagen zur Zement-/Baustoff-Produktion; Anlagen zur Munitionszerlegung.

Abfallbunker ist ein Raum, der zur Zwischenlagerung von Abfällen dient. Bunkerausführungen können z. B. sein: Tief-, Plattenband- und Flachbunker.

Abfallsammelfahrt umfasst die Fahrt des Abfallsammelfahrzeuges von Ladestelle zu Ladestelle im Zusammenhang mit dem Sammeln und Laden von Abfall. Keine Abfallsammelfahrt ist die An- und Abfahrt zum Sammelbezirk.

Abfallsammelfahrzeuge sind Fahrzeuge mit Aufbauten und Einrichtungen zum Sammeln, Transportieren und/oder Verdichten von festen Abfällen. Zu Abfallsammelfahrzeugen gehören gemäß Maschinenverordnung in Verbindung mit der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auch Hausmüllsammelwagen für die manuelle Beschickung mit Pressvorrichtung. Zum Verdichten von festen Abfällen werden z. B. Verdichtungsmechanismen mit Pressschnecken, Pressplatten sowie Trommeln mit fest eingebauter Schnecke und Konus eingesetzt.

Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen. Anlagen setzen sich aus mehreren Funktionseinheiten (Gesamtheit von Maschinen) zusammen, die zueinander in Wechselwirkung stehen und deren sicherer Betrieb wesentlich von diesen Wechselwirkungen bestimmt wird. Darunter fallen z. B. auch komplexe Anlagen zur Abfallbehandlung.

Bauschutt ist Abfall überwiegend mineralischen Ursprungs, der bei Bauarbeiten anfällt (z. B. Straßenaufbruchmaterial, Beton, Mauerwerk).

Baustellenabfälle (auch: Baustellenmischabfälle) sind nichtmineralische Stoffe aus Bautätigkeiten, auch mit geringfügigen Fremdanteilen.

Belade- und Fördereinrichtungen sind Einrichtungen an und in Müllsammelfahrzeugen zum Einbringen und Fördern von Müll. Dazu gehören beispielsweise Schüttungen (Hubkippvorrichtungen) sowie Presswerke.

Biologische Arbeitsstoffe (auch: Biostoffe) sind im weitesten Sinne Mikroorganismen, die Infektionen, sensibilisierende oder toxische Wirkungen hervorrufen können.

Bioabfall sind im Siedlungsabfall enthaltene biologisch abbaubare, nativ- und derivativ-organische Abfallanteile (z. B. organische Küchenabfälle, Gartenabfälle).

Eingangsbereich ist der Bereich auf dem Betriebsgelände einer Abfallbehandlungsanlage, in dem Abfälle angeliefert, gewichts- oder volumenmäßig erfasst und kontrolliert werden.

Gefahrstoffe sind Stoffe und Zubereitungen, die aufgrund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen odertoxischen Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gefährden können. Die genaue Definition wird in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) vorgenommen.

Haushaltsabfälle sind Abfälle hauptsächlich aus privaten Haushalten, die von den Entsorgungspflichtigen selbst oder von beauftragten Dritten im Entsorgungsgebiet regelmäßig gesammelt, transportiert und der weiteren Entsorgung zugeführt werden.

Haushaltsabfallähnliche Gewerbeabfälle sind in Gewerbebetrieben, auch in Geschäften, Dienstleistungsbetrieben, öffentlichen Einrichtungen und Industrie anfallende Abfälle, soweit sie nach Art und Menge gemeinsam mit oder wie Haushaltsabfälle entsorgt werden können.

Schüttungen sind Einrichtungen an Aufbauten von Abfallsammelfahrzeugen, die Abfallbehälter aufnehmen und in den Aufbau entleeren.

Siedlungsabfälle sind Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus privaten und öffentlichen Einrichtungen einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen. Dazu gehören z. B. Hausabfälle, Grün- und Bioabfälle, Sperrmüll, haushaltsabfallähnliche Gewerbeabfälle und Baustellenabfälle.

Sperrabfall (so genannter "Sperrmüll") sind feste Abfälle, die wegen ihrer Sperrigkeit nicht in die im Entsorgungsgebiet vorgeschriebenen Behälter passen und getrennt vom Haushaltsabfall gesammelt und transportiert werden.

Umgang ist jede Tätigkeit, die zur Entsorgung von Abfällen erforderlich wird.

Wertstoffe sind Abfallbestandteile oder Abfallfraktionen, die zur Wiederverwendung oder für die Herstellung verwertbarer Zwischen- oder Endprodukte geeignet sind.