DGUV Information 213-730 - Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung Mineralische Stäube beim Ein-, Ausbetten und Strahlen in Dentallaboratorien

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Abschnitt 2 - 2 Anwendungsbereich und Hinweise

Diese EGU umfassen die Ver- und Bearbeitung quarz- und cristobalithaltiger Einbettmassen beim Einbetten, Ausbetten und Strahlen zahntechnischer Werkstücke.

Diese EGU dürfen nicht angewendet werden, wenn Muffelvliese mit krebserzeugenden Materialien (Aluminiumsilikatfasern) verwendet werden. Tätigkeiten mit Muffelvlies auf Aluminiumsilikatbasis müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gesondert betrachtet werden.

Diese EGU geben dem Betrieb praxisgerechte Hinweise, wie sichergestellt werden kann, dass Arbeitsplatzgrenzwerte und andere Beurteilungsmaßstäbe eingehalten sind oder anderweitig davon ausgegangen werden kann, dass ein Stand der Technik erreicht ist. Es werden Maßnahmen beschrieben, welche die Einhaltung von Beurteilungsmaßstäben beim manuellen Ein- und Ausbetten sowie beim Strahlen zahntechnischer Werkstücke sicherstellen.

Diese EGU basieren auf Messungen von Stäuben (A-Staub, E-Staub, Quarz, Cristobalit) und behandeln ausschließlich die inhalativen Gefährdungen. Es sind auch dermale Gefährdungen durch den Kontakt mit mineralischen Stäuben möglich. Diese sind in der Gefährdungbeurteilung zu berücksichtigen. Chemisch-physikalische Gefährdungen treten bei den beschriebenen Tätigkeiten nicht auf.

Bei Anwendung dieser EGU bleiben andere Anforderungen der Gefahrstoffverordnung, insbesondere die Informationsermittlung und die Verpflichtung zur Substitutionsprüfung und Beachtung der Rangfolge der Schutzmaßnahmen, bestehen.

Werden die genannten Bedingungen sowie die Schutzmaßnahmen eingehalten, kann davon ausgegangen werden, dass das Minimierungsgebot nach § 7 der Gefahrstoffverordnung für die hier genannten Gefahrstoffe erfüllt wird.