DGUV Information 213-730 - Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung Mineralische Stäube beim Ein-, Ausbetten und Strahlen in Dentallaboratorien

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Gefahrstoffexposition

Grundlage der statistischen Auswertung sind Messwerte aus insgesamt 23 Dentallaboratorien aus dem Zeitraum von 2003 bis 2013 beim Ein- und Ausbetten sowie beim Strahlen zahntechnischer Werkstücke. Folgende Messungen wurden vom Messtechnischen Dienst der BG ETEM mit personengetragenen oder stationären Probenahmegeräten personenbezogen in Atemhöhe in unmittelbarer Nähe der Beschäftigten in der Luft am Arbeitsplatz durchgeführt:

  • 25 Messungen auf Quarz in 23 Dentallaboratorien

  • 10 Messungen auf Cristobalit in 9 Dentallaboratorien und

  • 20 Messungen der einatembaren Staubfraktion in 17 Dentallaboratorien

  • 24 Messungen der alveolengängigen Staubfraktion in 20 Dentallaboratorien

Die Messungen erfolgten in Anlehnung an die TRGS 402 nach den in der IFA-Arbeitsmappe aufgeführten Methoden [13].

In Tabelle 2 sind für die berücksichtigten Stoffe die Minimal- und Maximalwerte sowie die Perzentile (50 %- und 95 %-Werte) dieser Messungen dargestellt. Die Messungen sind repräsentativ für die Schichtlänge.

Für das Einbetten, Ausbetten und Strahlen liegen alle Messergebnisse für die einatembare und alveolengängige Staubfraktion deutlich unterhalb der Arbeitsplatzgrenzwerte. Es sind verfahrensbedingt auch in Zukunft bei Verwendung der gleichen Einsatzmaterialien keine Änderungen hinsichtlich der Exposition am Arbeitsplatz zu erwarten. Für diese Stoffe lautet der Befund "Schutzmaßnahmen ausreichend".

Die Konzentrationen für Quarz in der Luft am Arbeitsplatz lagen überwiegend unter der Bestimmungsgrenze des angewandten Analyseverfahrens. Von den 25 Messungen auf Quarz konnte in 21 Fällen Quarz nicht nachgewiesen werden (höchste Bestimmungsgrenze 0,005 mg/m3). In den Fällen, in denen die Einbettmassen neben Quarz auch Cristobalit enthielten, wurde zusätzlich die Cristobalit-Konzentration in der Luft an den Arbeitsplätzen bestimmt. In der Summe wird der Beurteilungsmaßstab für Quarz und Cristobalit bei allen Messungen unterschritten. In 9 von 10 Fällen konnte Cristobalit nicht nachgewiesen werden.

Tätigkeiten oder Verfahren, bei denen Beschäftigte alveolengängigen Stäuben aus kristallinem Siliziumdioxid in Form von Quarz und Cristobalit ausgesetzt sind, sind nach TRGS 906 als krebserzeugend eingestuft. Die beschriebenen Tätigkeiten entsprechen den Kriterien der Expositionskategorie 1 nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe: Mineralischer Staub (TRGS 559) [14] Nr. 3.3. Grundlage dafür sind neben den vorgenannten Konzentrationen von Quarz und Cristobalit in der Luft am Arbeitsplatz:

  • die geringe Expositionsdauer von < 10 Minuten pro Vorgang,

  • eine geringe verwendete Menge von ca. 100 - 200 g Einbettmasse pro Vorgang,

  • die Verwendung portionierter und staubarmer Produkte, die eine staubarme Verarbeitung beim Einbetten gewährleistet.

Tabelle 2 Statistische Auswertung der Messwerte für den Zeitraum 2003 bis 2013

StoffMinimalwert mg/m3Maximalwert mg/m350 % - Wertmg/m395 % - Wert mg/m3
Quarz< 0,0050,045< BG *0,034
Cristobalit< 0,0050,015< BG *0,014
Summe aus Quarz und Cristobalit< 0,0050,0480,0090,035
Einatembare Staubfraktion< 0,673,250,952,48
Alveolengängige Staubfraktion< 0,130,610,220,52

BG: Bestimmungsgrenze