Abschnitt 1 - 1 Außenanlagen
Die nachfolgenden Ausführungen gelten vorrangig für Außenanlagen von Feuerwehrhäusern, die von den Einsatzkräften nach ihrer Alarmierung zum schnellen An- und Ausrücken genutzt werden. Da hier die in den Vorbemerkungen beschriebenen besonderen Bedingungen vorherrschen, werden an diese Außenanlagen spezielle Anforderungen gestellt.