DGUV Information 202-079 - Wassergewöhnung in Kindertageseinrichtungen

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Abschnitt 2 - 2 Ertrinken - die leise Gefahr

Für Kinder, die nicht schwimmen können, ist der Aufenthalt im und am Wasser mit unterschiedlichen Risiken verbunden. Tragischer Weise zählt das Ertrinken zur zweithäufigsten Todesart nach dem Unfalltod im Straßenverkehr, so die Bundesarbeitsgemeinschaft "Mehr Sicherheit für Kinder e.V.". Während Kinder von 0 bis 5 Jahren häufig in Planschbecken, Gartenpools und Badewannen ertrinken, sind ältere Kinder ab 6 Jahren an Seen, Flüssen und Meeren gefährdet.

Bei Kleinkindern besteht ein besonders hohes Ertrinkungsrisiko, da sie einen stark ausgeprägten sogenannten Stimmritzenkrampf (reflektorischer Laryngospasmus) bekommen können. Beim plötzlichen Eintauchen des Kopfes ins Wasser oder beim Aspirieren geringer Wassermengen kann bei Kindern ein schockartiger Atemreflex einsetzen, der Kehlkopf und Lunge schließt. Dadurch wird die Atmung blockiert, nicht selten erstickt auch das Kind, ohne dass nur ein einziger Tropfen Wasser in seine Lungen gelangt (sogenanntes "trockenes Ertrinken").

Die Wassertiefe spielt in dieser Situation keine entscheidende Rolle.

Solch ein Ertrinkungsunfall von Kindern ist kaum wahrnehmbar, eher ein trügerisch ruhiger Vorgang. Kinder schreien nicht, wenn sie ertrinken. Es gibt selten Gespritze und gut sichtbares Winken. Daher können die Begleitpersonen einen Ertrinkungsunfall häufig gar nicht als diesen wahrnehmen und reagieren viel zu spät.

In tiefem Wasser können sich Nichtschwimmer-Kinder nur rund 10 bis 20 Sekunden über Wasser halten. Die Gefahrensituation ist für Hilfeleistende in beiden Fällen extrem kurz, um lebensbedrohliche Folgen abzuwenden.

Hinweis:

Eine verantwortungsvolle Organisation des Schwimmbadbesuches sowie Ihre Kompetenzen bei der Beaufsichtigung und Rettung von Kindern reduzieren beträchtlich das Risiko eines Unfalls mit schweren Folgen.