DGUV Information 202-079 - Wassergewöhnung in Kindertageseinrichtungen

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Abschnitt 5 - 5 Versicherungsschutz beim Baden

Das Baden in der Einrichtung und auch der Schwimmbadbesuch sind Veranstaltungen der Kindertageseinrichtung. Somit stehen die Kinder unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Versichert sind alle Tätigkeiten, die mit dem Schwimmbadbesuch in Zusammenhang stehen.

Dazu gehören:

  • Wege von und zur Schwimmhalle

  • Wartezeiten in der Schwimmhalle

  • Umziehen in den Umkleideräumen

  • Duschen und Waschen

  • Schwimmen, Baden, ans Wasser gewöhnen usw.

In der DGUV Information 202-047 "Mit der Schulklasse sicher unterwegs" sind wichtige Hinweise zur Organisation von Ausflügen enthalten, die auch in Vorbereitung auf einen Schwimmbadbesuch nützlich sein können.

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