§ 5 EMFV - Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen für elektromagnetische Felder
1Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen für elektromagnetische Felder sind in den Anhängen 2 und 3 festgelegt. 2Die zugehörigen physikalischen Größen sind in Anhang 1 festgelegt.