EMFV - Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern

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Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder
(Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern - EMFV)

Vom 15. November 2016 (BGBl. I S. 2531(1)

Geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 30. April 2019 (BGBl. I S. 554)

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Abschnitt 2
Gefährdungsbeurteilung; Fachkundige Personen; Messungen, Berechnungen und Bewertungen
Gefährdungsbeurteilung3
Fachkundige Personen; Messungen, Berechnungen und Bewertungen4
Abschnitt 3
Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen; Festlegungen zum Schutz vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder
Unterabschnitt 1
Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen; allgemeine Festlegungen zum Schutz vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder
Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen für elektromagnetische Felder5
Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Gefährdungen von Beschäftigten durch elektromagnetische Felder6
Unterabschnitt 2
Besondere Festlegungen zum Schutz vor Gefährdungen durch statische Magnetfelder
Besondere Festlegungen für die Überschreitung der Expositionsgrenzwerte für sensorische Wirkungen bei Tätigkeiten im statischen Magnetfeld über 2 Tesla7
Besondere Festlegungen für die Überschreitung der Auslöseschwellen für die Projektilwirkung von ferromagnetischen Gegenständen im Streufeld von Anlagen mit hohem statischen Magnetfeld (> 100 Millitesla)8
Besondere Festlegungen für die Überschreitung der oberen Auslöseschwelle für die Beeinflussung von implantierten aktiven oder am Körper getragenen medizinischen Geräten in statischen Magnetfeldern9
Unterabschnitt 3
Besondere Festlegungen zum Schutz vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 0 Hertz bis 10 Megahertz
Besondere Festlegungen für die Überschreitung der unteren Auslöseschwellen für externe elektrische Felder im Frequenzbereich von 0 Hertz bis 10 Megahertz10
Besondere Festlegungen für die Überschreitung der oberen Auslöseschwellen für externe elektrische Felder im Frequenzbereich von 0 Hertz bis 10 Megahertz11
Besondere Festlegungen für die Überschreitung der unteren Auslöseschwellen für magnetische Felder im Frequenzbereich von 0 Hertz bis 10 Megahertz12
Besondere Festlegungen für die Überschreitung der Auslöseschwellen für Kontaktströme bei berührendem Kontakt13
Besondere Festlegungen für die Überschreitung der Expositionsgrenzwerte für sensorische Wirkungen im Frequenzbereich bis 400 Hertz14
Unterabschnitt 4
Besondere Festlegungen zum Schutz vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 Kilohertz bis 300 Gigahertz
Besondere Festlegungen für die Überschreitung der Auslöseschwellen für elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 Kilohertz bis 300 Gigahertz15
Besondere Festlegungen für die Überschreitung der Auslöseschwellen für stationäre Kontaktströme oder induzierte Ströme durch die Gliedmaßen im Frequenzbereich von 100 Kilohertz bis 110 Megahertz16
Besondere Festlegungen für die Überschreitung des Expositionsgrenzwertes der lokalen spezifischen Energieabsorption für sensorische Wirkungen von gepulsten elektromagnetischen Feldern im Frequenzbereich von 0,3 Gigahertz bis 6 Gigahertz (Mikrowellenhören)17
Unterabschnitt 5
Besondere Festlegungen zum Schutz vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder bei medizinischen Anwendungen von Magnetresonanzverfahren
Besondere Festlegungen für die Überschreitung von Expositionsgrenzwerten bei medizinischen Anwendungen von Magnetresonanzverfahren18
Abschnitt 4
Unterweisung der Beschäftigten; Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit
Unterweisung der Beschäftigten19
Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit20
Abschnitt 5
Ausnahmen; Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Ausnahmen21
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten22
Anhänge
Physikalische Größen im Zusammenhang mit der Exposition gegenüber elektromagnetischen FeldernAnhang 1
Nichtthermische Wirkungen: Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen für statische und zeitveränderliche elektrische und magnetische Felder im Frequenzbereich bis 10 MHzAnhang 2
Thermische Wirkungen: Expositionsgrenzwerte und Auslöseschwellen für zeitveränderliche elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHzAnhang 3

Artikel 1 der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2013/35/EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen vom 15. November 2016 (BGBl. I S. 2531)