DGUV Information 205-014 - Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr Basierend auf einer Gefährdungsbeurteilung

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Abschnitt 3 - 3 Auswahl, Pflege und Handhabung von PSA

Ausgehend von der Muster-Gefährdungsbeurteilung und einer individuellen Analyse für eine Feuerwehr sind im Zusammenhang mit dem Einsatz geeigneter PSA noch weitere Kriterien relevant.

Erste Hinweise hierzu geben die der Gefährdungsanalyse zugrunde liegenden Aspekte:

  • Beschreibung der Einsatztätigkeiten

  • Auflistung der spezifischen Gefährdungsmerkmale

  • Beurteilung der Einzelgefährdungen

  • Berücksichtigung der Nutzungsfrequenzen

  • Einschätzung der Einsatzerfahrung der auszustattenden Einheiten

  • Betrachtung der örtlichen Einsatzorganisation

  • Einfluss geografischer, klimatischer Gegebenheiten

Daraus resultieren die drei wesentlichen Fragestellungen:

  1. 1.

    Welche Körperteile sind zu schützen?

  2. 2.

    Welches Schutzniveau ist erforderlich und wird angestrebt?

  3. 3.

    Welche geeigneten Regelwerke können als technische Grundlage herangezogen werden?

Ergänzend ist zu einem späteren Zeitpunkt zu klären, ob die ausgewählte PSA auch kompatibel ist. In Bezug auf Kompatibilität sind folgende Wechselwirkungen zu berücksichtigen:

  1. a.

    Wechselwirkungen mit der Trägerin bzw. dem Träger (z. B. Bewegungseinschränkungen) für das Ensemble der PSA.

  2. b.

    Wechselwirkungen mit anderen Teilen des Ensembles einer PSA hinsichtlich

    • der Leistungskriterien,

    • der Schutzfunktion.

  3. c.

    Wechselwirkungen mit Zubehör 1) und/oder Zusatzausrüstung 2) innerhalb des Ensembles.

Die vfdb hat sich zum Ziel gesetzt, die Eignung von Elementen der PSA für den Einsatz bei deutschen Feuerwehren festzustellen. Dazu wurden durch die vfdb-Richtlinie 0800 die Voraussetzungen und Verfahren beschrieben. Dabei wurde festgelegt, dass eine Eignungsfeststellung nach einem einheitlichen Verfahren von einer anerkannten Fachstelle vorgenommen werden kann, die verbindlich mit einem kompetenten Kooperationspartner aus dem Anwenderbereich (z. B. Landesfeuerwehrschule oder Berufsfeuerwehr) zusammenarbeitet.

Definition Zubehör: Ein optionaler Bestandteil einer PSA und als dieses vom Hersteller der PSA zusammen mit der PSA zugelassen.

Definition Zusatzausrüstung: Eine Ergänzung der Ausrüstung zur Wahrnehmung taktischer Aufgaben ohne Schutzfunktion im Sinne der PSA-Richtlinie.