Abschnitt 3 - 3 Auswahl, Pflege und Handhabung von PSA
Ausgehend von der Muster-Gefährdungsbeurteilung und einer individuellen Analyse für eine Feuerwehr sind im Zusammenhang mit dem Einsatz geeigneter PSA noch weitere Kriterien relevant.
Erste Hinweise hierzu geben die der Gefährdungsanalyse zugrunde liegenden Aspekte:
Beschreibung der Einsatztätigkeiten
Auflistung der spezifischen Gefährdungsmerkmale
Beurteilung der Einzelgefährdungen
Berücksichtigung der Nutzungsfrequenzen
Einschätzung der Einsatzerfahrung der auszustattenden Einheiten
Betrachtung der örtlichen Einsatzorganisation
Einfluss geografischer, klimatischer Gegebenheiten
Daraus resultieren die drei wesentlichen Fragestellungen:
- 1.
Welche Körperteile sind zu schützen?
- 2.
Welches Schutzniveau ist erforderlich und wird angestrebt?
- 3.
Welche geeigneten Regelwerke können als technische Grundlage herangezogen werden?
Ergänzend ist zu einem späteren Zeitpunkt zu klären, ob die ausgewählte PSA auch kompatibel ist. In Bezug auf Kompatibilität sind folgende Wechselwirkungen zu berücksichtigen:
- a.
Wechselwirkungen mit der Trägerin bzw. dem Träger (z. B. Bewegungseinschränkungen) für das Ensemble der PSA.
- b.
Wechselwirkungen mit anderen Teilen des Ensembles einer PSA hinsichtlich
der Leistungskriterien,
der Schutzfunktion.
- c.
Die vfdb hat sich zum Ziel gesetzt, die Eignung von Elementen der PSA für den Einsatz bei deutschen Feuerwehren festzustellen. Dazu wurden durch die vfdb-Richtlinie 0800 die Voraussetzungen und Verfahren beschrieben. Dabei wurde festgelegt, dass eine Eignungsfeststellung nach einem einheitlichen Verfahren von einer anerkannten Fachstelle vorgenommen werden kann, die verbindlich mit einem kompetenten Kooperationspartner aus dem Anwenderbereich (z. B. Landesfeuerwehrschule oder Berufsfeuerwehr) zusammenarbeitet.
Definition Zubehör: Ein optionaler Bestandteil einer PSA und als dieses vom Hersteller der PSA zusammen mit der PSA zugelassen.
Definition Zusatzausrüstung: Eine Ergänzung der Ausrüstung zur Wahrnehmung taktischer Aufgaben ohne Schutzfunktion im Sinne der PSA-Richtlinie.