DGUV Information 205-014 - Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr Basierend auf einer Gefährdungsbeurteilung

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Anhang 04 - Feuerwehrhelm

In diesem Anhang 04 werden folgende Feuerwehrhelme beschrieben:

Feuerwehrhelm

PSA 11, PSA 12, PSA 13, PSA 21, PSA 23, PSA 51, PSA 52, PSA 53, PSA 54, PSA 55, PSA 56, PSA 57

Optional: PSA 24, PSA 31, PSA 41

1
Allgemeines

Dieser Anhang beschreibt und empfiehlt die Mindestanforderungen an Feuerwehrhelme, die durch die Normung0 vorgegeben sind.

Basis dafür ist die DIN EN 443 "Feuerwehrhelme für die Brandbekämpfung in Gebäuden und anderen baulichen Anlagen".

2
Bezug zur persönlichen Schutzausrüstung in der DGUV Information 205-014

Dieser Anhang ist auch in all jenen Fällen anzuwenden, bei denen Feuerwehrhelme in Bereichen eingesetzt werden, wie sie unter

  • PSA 11, PSA 12, PSA 13

  • PSA 21, PSA 23

  • PSA 51, PSA 52, PSA 53, PSA 54, PSA 55, PSA 56, PSA 57

  • Optional: PSA 24, PSA 31, PSA 41

beschrieben sind.

3
Ausführungen

3.1
Typen

In der Norm werden zwei Helmtypen behandelt:

Typ A und Typ B

Typ A deckt die Zone 1a (grün, Abb. 1) ab.

Typ B deckt die Zone 1a (grün, Abb. 1)

und Zone 1b (orange, Abb. 1) ab.

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Abb. 1 Typen

3.2
Nackenschutz

Der Nackenschutz muss die Zone 3a (blauschraffiert, siehe Abb. 2 und Abb. 3) abdecken.

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Abb. 2 Nackenschutz (von der Seite)
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Abb. 3 Nackenschutz (von hinten)

3.3
Merkmale

3.3.1
Elektrische Eigenschaften

3.3.1.1
Leitfähigkeit

Der Helm darf auch in feuchtem Zustand nicht leitfähig sein. Kennzeichnung: E2

3.3.1.2
Oberflächenisolierung

Die Oberflächenisolierung muss DIN EN 443 erfüllen. Kennzeichnung: E3

3.3.2
Haltesystem

Das Haltesystem des Helmes muss mit einem Kinnriemen ausgerüstet sein.

3.3.3
Niedrige Temperatur

Der Helm muss die jeweiligen Anforderungen der DIN EN 443 bei mindestens (-30 +/- 2) ˚C erfüllen. Kennzeichnung: * * *

3.3.4
Helmgröße

Helmschale und Haltesystem müssen den Größenverhältnissen entsprechend aufeinander abgestimmt sein. Der Helmtyp muss für die Kopfumfänge von 51 bis 64 cm verfügbar sein und Verstellmöglichkeiten aufweisen.

3.3.5
Zusätzliche Kennzeichnung

Der Helm muss eine Möglichkeit der zusätzlichen Kennzeichnung mit Klebestreifen (z. B. Abzeichen, Funktionskennzeichnung) zulassen.

4
Optionen

4.1
Kontakt mit flüssigen Chemikalien

Optional kann der Helm zusätzlich die Anforderungen an den Kontakt mit flüssigen Chemikalien der DIN EN 443 abdecken. (Anm.: Entspricht der Prüfung nach DIN EN 469 "Schutzkleidung für die Feuerwehr"). Kennzeichnung: C

5
Zubehör/Zusatzausstattung

Zubehör/Zusatzausstattung (z. B. Visier, Nackenschutz, Lampenhalter, Lampen, Hör-/Sprecheinrichtungen, Kabelklammern) muss entsprechend DIN EN 443 und nach der europäischen Richtlinie 89/686/EWG (PSA-Richtlinie) gemeinsam mit dem Helm geprüft sein.

6
Empfehlung

Helm Typ A oder Typ B E2 E3 * * * (optional C) inkl. Nackenschutz

7
Normkonformität

Helm und Zubehör/Zusatzausstattung müssen nach DIN EN 443 geprüft und nach der europäischen Richtlinie 89/686/EWG (PSA-Richtlinie) zertifiziert sein (EG-Baumusterprüfbescheinigung).

8
Kompatibilität

Die Kompatibilitätsprüfung gem. Anhang A der im Zusammenhang mit weiterer PSA dieser DGUV Information ist vorzunehmen, um die Wechselwirkungen untereinander zu überprüfen.

Dabei sind besonders folgende Kombinationen zu berücksichtigen:

  • Schutzkleidung (Abdeckung)

  • Augen-/Gesichtsschutz

  • Feuerschutzhaube

  • Hör-/Sprechgarnituren, inkl. Verbindungen zu Funkgeräten

  • Atemschutzgeräte (komplett)

9
Hinweise

Kopf-, Gesichts- und Augenschutz können kombiniert werden. Siehe Anhang 12.

Eine Feuerschutzhaube ist kein Nackenschutz im Sinne der DIN EN 443.

Helme mit nachleuchtenden und/oder reflektierenden Eigenschaften können vorteilhaft sein.

Grundsätzlich wird ein universell einsetzbarer Feuerwehrhelm empfohlen, wie er hier beschrieben ist.

Durch die Verfügbarkeit genormter Helme für die Waldbrandbekämpfung, geprüft nach DIN EN 16471 und für die Technische Rettung, geprüft nach DIN EN 16473 ist im Einzelfall in Verbindung mit einer Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob einer dieser Helme vorteilhafter ist.

10
Eignungsnachweis

Die Übereinstimmung und Eignung von Feuerwehrhelmen für die deutschen Feuerwehren entsprechend dieser DGUV Information, insbesondere bezüglich der Kompatibilität, wird durch eine vom vfdb-Referat 8 benannte Fachstelle entsprechend vfdb-Richtlinie 0800 bestätigt.