DGUV Information 205-014 - Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr Basierend auf einer Gefährdungsbeurteilung

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Anhang A - Empfehlungen zur Durchführung von Trageversuchen zur Feststellung der Eignung und Kompatibilität von PSA der Feuerwehren

In diesem Anhang A werden folgende Empfehlungen beschrieben:

Empfehlungen zur Durchführung von Trageversuchen zur Feststellung der Eignung und Kompatibilität von PSA der Feuerwehren

1
Vorbemerkung

Es wird davon ausgegangen, dass in den seltensten Fällen eine vollständige Neubeschaffung von PSA bei einer Feuerwehr stattfindet 1). Auch unter Berücksichtigung der Einsatzszenarien gemäß Tab. 1 der vorliegenden DGUV Information ist eine differenzierte Betrachtung notwendig, wobei bestimmte Elemente der PSA universell auch für verschiedene Einsatzaufgaben vorgesehen sind und in der Praxis mit unterschiedlichen PSA-Elementen kombiniert werden. Daher sind die nachfolgend exemplarisch beschriebenen Tests stets mit dem vollständigen Ensemble und den bei der jeweiligen Einheit vorgegebenen Zusatzausrüstung (z. B. Helmlampe, Holster) durchzuführen.

Die nachfolgenden Empfehlungen beinhalten eine statische Anprobe und dynamische Trageversuche. Die Versuche sind so ausgerichtet, dass diese ohne großen Aufwand bei jeder Feuerwehr durchgeführt werden können. Diese beinhalten ein Grundprogramm, welches mit allen Kombinationen von PSA-Elementen durchzuführen ist sowie bezogen auf spezifische Einsatzbereiche ausgerichtete ergänzende Bewegungsvarianten.

Im Wesentlichen soll geprüft werden, ob die zur Auswahl anstehende PSA für alle Einsatzkräfte angepasst und verwendet werden kann und ob typische taktische Aufgaben ohne Einschränkungen abgewickelt werden können.

2
Organisation

2.1
Auswahl der Probanden

Für die Trageversuche soll eine für die jeweilige Einheit repräsentative Gruppe ausgewählt werden.

Die Mindestanzahl sollte 3 Personen betragen. Diese müssen für die entsprechenden Einsatzaufgaben körperlich und geistig geeignet sowie ausgebildet sein und über eine praktische Erfahrung für die Einsatzszenarien nach Tabelle 1 dieser DGUV Information von mindestens 5 Jahren verfügen. Zum Zeitpunkt der Erprobung müssen die Probanden gesund sein.

Folgende Auswahlkriterien sollten zudem Berücksichtigung finden:

  • Unterschiedliches Geschlecht

  • Unterschiedliche Körpermaße und BMI

  • Verschiedene Altersgruppen

  • Brillenträger (mindestens 1 Person)

2.2
Leitung, Anleitung, Abbruch

Die Versuche sollten von einer erfahrenen Person geleitet, begleitet, beobachtet und dokumentiert werden. Diese erläutert den Probanden die genaue Aufgabenstellung.

Bei Abbruch eines Versuchsteils durch einen einzelnen Probanden sind die Gründe dafür zu dokumentieren und können im weiteren Verlauf bewertet werden.

Unter folgenden Voraussetzungen kann die Durchführung der Versuchsreihe sofort abgebrochen werden:

  • Alle Probanden haben den Versuch unabhängig voneinander abgebrochen.

  • Ein dynamischer Versuchsablauf ist nicht durchführbar.

  • Eine beobachtende Person oder ein Proband stellt fest, dass durch die geforderten Maßnahmen bzw. Bewegungen Schutzfunktionen nicht mehr gegeben sind (z. B. fehlende Überdeckung zu schützender Körperoberflächen - Jacke, Handschuh -).

  • Eine beobachtende Person oder ein Proband stellt fest, dass es zu unzulässigen Verschiebungen der Tragepositionen eines PSA-Elements durch andere kommt (z. B. Helm, Pressluftatmer).

Im Falle eines Abbruchs ist davon auszugehen, dass das betreffende PSA-Element für diese Feuerwehr nicht geeignet ist.

2.3
Testumfang

Stehen mehrere Alternativen an PSA zur Verfügung, so ist der Test für jede Alternative von jedem Probanden durchzuführen.

2.4
Dokumentation, Auswertung

Die Leitung der Versuche sollte die Durchführung sowohl fotografisch als auch schriftlich dokumentieren.

Nach der Durchführung aller Versuche sollen die Probanden einen Fragebogen unabhängig voneinander beantworten. Dieser ist zunächst auf ja/nein Aussagen zu den u. s. Aspekten beschränkt, die unmittelbar anschließend in einem Freitextfeld kurz beschrieben werden sollen:

  • Handhabung (z. B. einfache Handhabung)

  • Einschränkungen, Beeinträchtigungen (z. B. Bewegung, Sicht, Kommunikation)

  • Passform (z. B. Ärmellänge)

  • Wärmeempfinden (z. B. zu warm)

  • Gewichtsempfinden (z. B. zu schwer)

  • Komfort (z. B. Transpiration, Hautfreundlichkeit)

  • Körperliche Beeinflussungen (z. B. Druckstellen, Blasen, Abschürfungen, Reizungen)

2.5
Rahmenbedingungen

Die Versuche sollten bei angemessenen Bedingungen wie z. B. gute Sicht, Trockenheit, Temperaturbereich zwischen - 6 ˚C und + 30 ˚C durchgeführt werden. Die Rahmenbedingungen sind zu dokumentieren.

Steht nur eine beobachtende Person zur Verfügung, sind die Abläufe nacheinander durchzuführen (d. h. es kann nur ein Proband beobachtet werden).

Das unter 3 aufgeführte Versuchsprogramm kann um einzelne Abläufe reduziert werden, wenn diese für die Ausführung nicht relevant sind (z. B. Hörtest bei Prüfung von Handschuhen).

Andererseits kann das unter 3 aufgeführte Versuchsprogramm wegen spezieller Umgebungsbedingungen um einzelne Abläufe erweitert werden, wenn diese im Einsatzalltag relevant sind (z. B. Arbeiten am Deich).

3
Durchführung

3.1
Statischer Teil

  • Anprobe

  • Größenanpassung gem. Gebrauchsanweisung

  • Fixierung gem. Gebrauchsanweisung

  • Herrichtung der Schnittstellen mit anderen Elementen der PSA (z. B. Atemschutzmaske mit Feuerschutzhaube)

  • Überprüfung von Sitz, Verschluss etc. und Funktionsfähigkeit von Elementen der PSA (z. B. Gurte, Manometer)

3.2
Dynamischer Teil

3.2.1
Grundprogramm

  • Gehen 20 m

  • Treppensteigen 10 m Höhenunterschied

  • Kniebeugen 5 x

  • Rumpfbeugen 5 x

  • Absprung von einer Treppenstufe zum Boden 5 x

  • Übersteigen eines Hindernisses von 0,5 m Höhe und 0,5 m Tiefe (z. B. Stuhl) 2 x

  • Aufheben einer 5 kg schweren Kiste und Ablage 10 cm oberhalb Kopfhöhe

  • Rollen eines Fasses mit einem Durchmesser zwischen 450 mm und 600 mm Strecke 20 m

  • Lösen einer Schraube bzw. Mutter M 10 sowie einer Mutter M 24 in Kopfhöhe mit entsprechendem Schlüssel

3.2.2
Ergänzendes Programm

3.2.2.1
BBK 1, TR

  • Kommunikation von 2 Personen im Abstand von 2 m untereinander 2 m neben einem laufenden Fahrzeugmotor (z. B. Zahlenaustausch mit Notierung)

  • Leitersteigen 20 m Höhe , alternativ Schiebleiter in Endstellung (sofern nicht vorhanden, muss der Test mit entsprechender Steckleiter durchgeführt werden)

  • Ablesen eines Messgerätes (Ex-Meter oder Dosisleistungsmessgerät aus 1 m Entfernung)

  • Unterqueren (Kriechen) eines LKW 5 x

3.2.2.2
BBK 2

  • Kommunikation von 2 Personen im Abstand von 2 m untereinander 2 m neben einem laufenden Fahrzeugmotor (z. B. Zahlenaustausch mit Notierung)

  • Leitersteigen 20 m Höhe, alternativ Schiebleiter in Endstellung (sofern nicht vorhanden, muss der Test mit entsprechender Steckleiter durchgeführt werden)

  • Ablesen eines Messgerätes (Ex-Meter oder Dosisleistungsmessgerät aus 1 m Entfernung)

  • Einmaliges Durchlaufen einer genormten Atemschutzübungsstrecke (kalt)

3.2.2.3
WR

  • Ein- und Aussteigen in Verbindung mit Wasserfahrzeugen 5 x

  • Aufnehmen eines 10 kg schweren Gegenstands und Ablage jenseits eines Hindernisses von 0,5 m Höhe und 0,5 m Tiefe (z. B. Stuhl) 2 x

  • Ziehen eines Feuerwehrbootes vom Land mittels Leine über das Wasser 10 m

3.2.2.4
RD

  • Aufnahme und Ablage eines Rettungsrucksackes 5 x

  • Entnahme und Ablage von 3 Gegenständen aus dem Rettungsrucksack kniend

  • Ziehen eines 75 kg schweren Dummys über 10 m Strecke

  • Aufnehmen eines 75 kg schweren Dummys mit einer zweiten Person, Verlastung auf eine gängige Trage und Einladen in einen genormten Krankenkraftwagen

3.2.2.4
ABC

  • Kommunikation von 2 Personen im Abstand von 2 m untereinander 2 m neben einem laufenden Fahrzeugmotor (z. B. Zahlenaustausch mit Notierung), alternativ mittels Funkgeräten inkl. dazugehöriger Hör-Sprech-Garnituren

  • Besteigen einer Steckleiter bis 7 m Höhe

  • Einschaufeln von Granulat in ein oben offenes Fass mit einer Höhe von mind. 1,2 m 10 x

  • Ablesen eines Messgerätes (Ex-Meter oder Dosisleistungsmessgerät aus 1 m Entfernung)

  • Wischen einer Oberfläche von über Kopf bis zum Boden (z. B. Hallentor) mit einem Schwamm 5 x

  • Ablesen des Manometers bei einem CSA gem. PSA 56 und 57

Eine derartige Durchführung von Trageversuchen macht nur dann Sinn, wenn größere Mengen eines bestimmten Teils der PSA beschafft werden sollen.