DGUV Information 215-210 - Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten

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Abschnitt 5.5 - 5.5 Flimmern oder Pulsation

ccc_3499_20160901_02.jpgASR A3.4 Beleuchtung
5.5 Flimmern oder Pulsation

Flimmern oder Pulsation dürfen nicht zu Unfallgefahren (z. B. durch stroboskopischen Effekt) oder Ermüdungen führen. Dies kann z. B. durch den Einsatz von elektronischen Vorschaltgeräten oder durch Drei-Phasen-Schaltung verhindert werden.

Bei Leuchten mit Gasentladungslampen (Leuchtstoff- und Kompaktleuchtstofflampen, Halogen-Metalldampflampen) und LEDs können im Dimmbetrieb Flimmern und Pulsation auftreten. Dies wirkt störend und es kann zum so genannten stroboskopischen Effekt kommen, bei dem zum Beispiel rotierende Maschinenteile scheinbar stillstehen.

Flimmern und Pulsation werden bei Gasentladungslampen durch den Einsatz von elektronischen Vorschaltgeräten verhindert, bei LEDs durch geeignete Betriebsgeräte insbesondere für den Dimmbetrieb (Treiber, Konverter). In beiden Fällen werden die Lampen bzw. LEDs bei Frequenzen betrieben, die für das Auge nicht mehr wahrnehmbar sind.