DGUV Information 215-450 - Softwareergonomie

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Abschnitt 12.2 - 12.2 Lastenheft erstellen

Zunächst wird analysiert, welche Aufgaben mit der neuen Software durchgeführt werden sollen. Das konkrete Ziel dieser Analyse ist die Ermittlung aller Anforderungen, denen die neue Software entsprechen soll, sowie aller Softwarefunktionen, die dafür notwendig sind. Die Beschreibung der Aufgaben führt zu Kriterien, mit denen die Software geprüft und bewertet werden kann. Das Ergebnis der Analyse wird in einem Lastenheft niedergeschrieben, auf dessen Basis die detaillierte Prüfung der in Frage kommenden Software vorgenommen werden kann.

In einem Lastenheft werden die Anforderungen systematisch und detailliert zusammengetragen, die von der Software in Bezug auf Güte und Funktion überprüfbar erfüllt werden sollen. Es empfiehlt sich, die Inhalte des Lastenheftes schrittweise zu verfeinern. So kann ein Lastenheft zur Markterkundung schrittweise bis hin zu einer Software-Spezifikation der Programmiererin oder des Programmierers verfeinert werden, woraus sich das Pflichtenheft, unter Berücksichtigung der betrieblichen Zielsetzungen, entwickeln lässt.

Die Beantwortung der nachfolgend aufgeführten Fragen zur Analyse der Aufgaben sowie der Anforderungen und Funktionen der Software unterstützt eine systematische Ermittlung der einzelnen Aufgaben und die Bewertung der Anforderungen an die benötigte Software.

  • Welche Kernaufgaben müssen mit der Software bearbeitet werden?

  • Welche weiteren Aufgaben sollen mit der Software bearbeitet werden?

  • Aus welchen Teilarbeitsschritten setzen sich die Arbeitsaufgaben zusammen?

  • Was soll die Software innerhalb der einzelnen Teilaufgaben leisten?

  • Welche grundlegenden Funktionen muss die Software erfüllen? (z. B.: Drucken, Kopieren, Bearbeiten, Blättern, Auflisten, Einstellungen)

  • Welche speziellen Funktionen in einzelnen Bereichen soll die Software erfüllen? (z. B.: Einlesen von Daten, Rückmeldungen, Statistik)

  • Wie soll die Software für die Arbeitsaufgabe gestaltet sein? (z. B.: Nutzerführung, Oberfläche, Anpassung an bestehende Programme, Orientierungssysteme, Farben)

  • Welche Bedienanforderungen soll die Software erfüllen? (z. B.: Dialoggestaltung, Menüstruktur, Benutzungsschnittstellen, Barrierefreiheit)

  • Mit welchen Programmen muss die Software kompatibel sein? (z. B.: Betriebssystem, andere Anwendungsprogramme, Internet, Intranet, Extranet)

  • Wie soll die Software Fehler behandeln? (z. B.: Sicherheitsabfragen, automatische Fehlerkorrekturen, Fehlerbehandlung durch die Benutzerin oder den Benutzer)

Alle Beteiligten sollten die o. g. Fragen in einer Besprechung gemeinsam beantworten. Zur Vorbereitung empfiehlt es sich, die Fragen vorab von allen Beteiligten einzeln beantworten zu lassen.

12.2.1 Marktrecherche

Auf der Grundlage des erstellten Lastenheftes erfolgt nach der Analyse eine Recherche, ob eine geeignete Software erworben werden kann. Dazu wird ermittelt, welche Software-Produkte verfügbar sind. Diese werden hinsichtlich der Anwendungsbereiche mit den benötigten Anforderungen und Funktionen verglichen.

Prinzipiell sollte die Software ausgewählt werden, die möglichst viele Anforderungen erfüllt und alle benötigten Funktionen aufweist. Gibt es keine geeignete Einzel-Software, ist zu prüfen, ob die Anforderungen durch Nutzung mehrerer Programme zu erfüllen sind.

Gibt es eine Software, die den gestellten Anforderungen entspricht, sollte diese in jedem Fall gründlich geprüft und bewertet werden, bevor sie gekauft wird. Die dafür benötigten Testversionen können in der Regel im Internet heruntergeladen oder vom Handel zur Verfügung gestellt werden.

Ergibt die Recherche, dass keine Software auf dem Markt vorhanden ist, die den Kernanforderungen genügt, ist die Entwicklung einer individuellen Software anzustreben.

12.2.2 Detaillierte Prüfung

Um die Eignung der Software zu prüfen, sollte in zwei Schritten vorgegangen werden:

  1. 1.

    Prüfung der Software im Hinblick auf die Erfüllung der grundlegenden Funktionen.

  2. 2.

    Prüfung der Software auf Übereinstimmung mit den Qualitätskriterien der Gestaltung.

Die Qualitätskriterien der Softwareergonomie ergeben sich u. a. aus Teilen der DIN EN ISO 9241. Weitere Informationen hierzu liefern die Kapitel 5 "Rechtliche Aspekte", Kapitel 8 "Informationsgestaltung" und Kapitel 9 "Interaktionsgestaltung".

Es ist nicht selbstverständlich, dass die Software auch tatsächlich die Qualitätskriterien der Softwareergonomie berücksichtigt. Daher muss mithilfe konkreter Aufgaben aus den einzelnen Arbeitsbereichen überprüft und bewertet werden, ob die Software für die auszuführenden Aufgaben ergonomisch gestaltet ist.