DGUV Information 215-450 - Softwareergonomie

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Abschnitt 11.2 - 11.2 Aufgabengestaltung im Arbeitssystem - Planen des menschzentrierten Gestaltungsprozesses

Zum Prüfen und Bewerten von Gestaltungslösungen in einem Arbeitssystem werden arbeitswissenschaftliche Kriterien (siehe TRBS 1151) herangezogen (siehe Abbildung 71), die auch für die Softwareergonomie gültig sind.

  • Ausführbarkeit bewertet, ob die Beschäftigten die Aufgaben immer vollständig mithilfe des Werkzeugs Software ausführen oder bearbeiten können.

  • Schädigungslosigkeit bewertet, ob die Beschäftigten während der Aufgabenbearbeitung mithilfe der Software geschädigt oder behindert werden.

  • Beeinträchtigungsfreiheit bewertet, ob Beschäftigte während der Aufgabenbearbeitung mithilfe der Software beeinträchtigt oder die Informationsverarbeitung des Menschen während des Arbeitsprozesses erschwert oder gestört werden.

  • Gesundheitsförderlichkeit bewertet, ob Beschäftigte während der Aufgabenbearbeitung mithilfe der Software gesundheitsförderliche Bedingungen erfahren.

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Abb. 71
Hierarchie von Gestaltungskriterien in der Softwareergonomie

Im Zentrum der Gestaltung eines Arbeitssystems steht die Aufgabe. Nach § 3 Abs. 1 ArbStättV i.V.m. Anhang Nr. 6.5 Abs. 2 muss "... die Software entsprechend den Kenntnissen und Erfahrungen der Beschäftigten im Hinblick auf die jeweilige Arbeitsaufgabe angepasst werden können". Eine Aufgabe beschreibt, was Nutzerinnen und Nutzer mit Arbeitsmitteln in ihrer Umgebung erreichen sollen (z. B. Beschäftigte nehmen eine Schadensmeldung mithilfe von Software bei Kundinnen und Kunden auf ). Aus dem Kontext bzw. den Ausführungsbedingungen für die Aufgaben ergeben sich Anforderungen an die Arbeitsmittelgestaltung (z. B. Software muss lesbare Informationsdarstellung auf dem Bildschirm eines Notebooks ermöglichen). Zur Aufgabenbearbeitung sind auch Qualifikationen der Beschäftigten erforderlich (z. B. alle relevanten Informationen zur Schadensbewertung erfragen und dokumentieren können). Durch die Aufgaben werden die Bedingungen für die Aufgabenbearbeitung mithilfe der Software mit den Eigenschaften und individuellen Fähigkeiten der Benutzerin bzw. des Benutzers verbunden.

Mithilfe der Prinzipien der Aufgabengestaltung werden Aufgaben entwickelt, die an die physischen und psychischen Anforderungen des Menschen angepasst sind (siehe Abbildung 71). Für einen Teil dieser Aufgaben sind Benutzungsschnittstellen so zu gestalten, dass die Aufgaben nachträglich nicht eingeschränkt werden. Dafür werden Prinzipien der Interaktionsgestaltung und Prinzipien der Informationsgestaltung berücksichtigt (siehe "Kapitel 8 "Informationsgestaltung" und Kapitel 9 "Interaktionsgestaltung"). Diese Prozesse der ergonomischen Gestaltung sind hierarchisch aufgebaut. Bereits durch das Gestalten von Aufgaben werden Arbeitsinhalte und -abläufe vorbestimmt. Die Interaktions- und Informationsgestaltung können Mängel der Aufgabengestaltung nicht mehr kompensieren.

Die Gebrauchstauglichkeit bezieht sich lediglich auf Interaktions- und Informationsgestaltung. Sie beschreibt das Ausmaß, in dem eine Software in einem spezifizierten Nutzungskontext genutzt werden kann, um bestimmte Ziele effektiv, effizient und zufriedenstellend zu erreichen.