DGUV Information 215-450 - Softwareergonomie

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Abschnitt 8.1 - 8.1 Gestaltungsgrundsätze

Mithilfe von Gestaltungsgrundsätzen werden Informationen und Elemente der Benutzungsschnittstelle (User Interface) für den Benutzer bzw. die Benutzerin optimal gestaltet. Bei einer Prüfung von Benutzungsschnittstellen bzw. einer heuristischen Evaluation können die Gestaltungsgrundsätze (entsprechend DIN EN ISO 9241-112) verwendet werden.

8.1.1 Entdeckbarkeit

Informationen und Elemente sind so zu gestalten, dass sie gut und schnell entdeckt werden können. Wenn sie zu kurz, zu klein oder in unerwarteten Bereichen des Displays angezeigt werden, kann der die Benutzerin bzw. Benutzer sie nicht entdecken, erkennen, lesen und verstehen.

Beispiel: Eine Information in einer Statuszeile wird angezeigt, wenn gespeichert wird. Diese Information ist solange sichtbar, dass der Benutzer sie entdecken, lesen und verstehen kann. Kann die Information nicht vollständig dargestellt werden, sollte mindestens mit geeigneten Elementen ("...", Laufleiste (Scrollbar), "<" , ">") darauf hingewiesen werden. Ebenso können geeignete dynamische Elemente wie Tooltips oder Textlaufleisten sinnvoll sein.

8.1.2 Ablenkungsfreiheit

Informationen und Elemente sind so zu gestalten, dass sie nicht von anderen wichtigen Informationen und Elementen ablenken.

Beispiel: Ein Arbeitsprozess im Hintergrund (z. B. Synchronisation) wird durch einen kleinen Fortschrittsbalken unten in der Statuszeile angezeigt und nicht durch ein animiertes Icon, das sich groß und dominant auf dem Bildschirm bewegt und von der eigentlichen Arbeitsaufgabe ablenkt.

8.1.3 Unterscheidbarkeit

Elemente der Benutzungsschnittstelle und Informationen können durch ihre Darstellung voneinander unterschieden werden (z. B. nach Farbe, Form und Größe). Ebenso dienen Attribute der Anordnung (z. B. nach logischen Gruppen) und Strukturierung (z. B. in Zeilen und Spalten) der Unterscheidbarkeit.

Beispiel: Um den neuen Status einer App in der Statuszeile anzuzeigen, wird das gesamte Icon verändert und nicht nur einige Farbpixel des Icons.

8.1.4 Eindeutige Interpretierbarkeit

Informationen und Elemente sind eindeutig interpretierbar, wenn sie gut verstanden werden. Dargestellte Informationen sowie Texte und Elemente (mit ihrer Beschriftung) entsprechen dem Wissensstand, dem Vokabular und den Fähigkeiten des Benutzers bzw. der Benutzerin.

Beispiel: Der Name eines lokalen Netzwerks (z. B. "DGUV Gast") unterscheidet sich eindeutig und verständlich von anderen verfügbaren Netzwerken (z. B. "DGUV Verwaltung").

8.1.5 Kompaktheit

Es werden nur die wichtigen und notwendigen Informationen für die Aufgabe dargestellt.

Beispiel: Eine Eingabe in ein Textfeld wird in einem kurzen prägnanten Satz erklärt. Die Benutzerin bzw. der Benutzer kann über einen Informationsbutton weitere Erläuterungen erhalten.

8.1.6 Interne und externe Konsistenz

Informationen und Elemente sind konsistent, wenn sie in allen interaktiven Systemen, die die Benutzerin bzw. der Benutzer verwendet, mit ähnlichem Zweck ähnlich dargestellt werden. Dies betrifft z. B. Bezeichnungen von Objekten, Aktionen, Ereignissen, Steuerelementen, Befehlen, Abkürzungen und Fehlermeldungen. Eine interne Konsistenz bezieht sich hierbei auf die Informationen und Elemente innerhalb einer Anwendung (Software). Die externe Konsistenz bezieht sich auf Informationen und Elemente über verschiedene Anwendungen hinweg.

Beispiel: Alle grafischen Elemente wie Icons haben sogenannte Tooltips oder Quickinfos, in denen die Funktion und Bedeutung des jeweiligen Elements kurz erläutert wird.