DGUV Information 203-083 - Arbeiten an unterirdischen Telekommunikationslinien

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Abschnitt 8 - 8 Unterweisung

Beschäftigte, die Arbeiten an unterirdischen TK-Linien durchführen, sind vor der ersten Arbeitsaufnahme und danach jährlich anhand der Gefährdungsbeurteilung über Gefahren bei ihrer Arbeit zu unterweisen.

Unterweisungsinhalte können z. B. sein:

  • Benutzung von PSA

  • Verkehrssicherungspflicht

  • Mechanische Gefährdungen

  • Gefährdung durch Explosion

  • Gefährdung durch Laserstrahlung

  • Elektrische Gefährdungen

  • Umgang mit Arbeitsmitteln

  • Gefahrstoffe

  • Verhalten im "Notfall" (Erste Hilfe, Rettung, …)

  • Sicheres Arbeiten auf Baustellen.

Durchgeführte Unterweisungen sind zu dokumentieren.

Die Beschäftigten, die mit PSAgA arbeiten, werden vor der ersten Arbeitsaufnahme und danach jährlich unterwiesen. Die Unterweisungen beinhalten einen theoretischen und praktischen Teil.

Unterweisungsinhalte können z. B. sein:

  • Umgang und Pflege der PSAgA

  • Prüfung der PSAgA

  • Sicheres Arbeiten und Rettungsmaßnahmen in Kabelschächten.

Weitere Informationen siehe DGUV Grundsatz 312-001 "Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen".