Abschnitt 3.1 - 3 Allgemeines
3.1 Arten von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)
Aus den Erfahrungen der für die Hilfeleistungsorganisationen zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger kommen, abhängig von der Gefährdungsbeurteilung, regelmäßig folgende PSA beim Rettungsdienst in Betracht:
Kopf-, Augen- und Gesichtsschutz, da Gefährdungen z. B. durch Anstoßen, durch pendelnde, herabfallende, umfallende oder wegfliegende Gegenstände an vielen Einsatzstellen vorhanden sind.
Schutzkleidung, da mit Gefährdungen z. B. im Straßenverkehr, durch Krankheitserreger und Witterungseinflüsse (Nässe, Kälte) zu rechnen ist.
Handschutz, da z. B. mit mechanischen Einwirkungen sowie Gefährdungen durch Kontakt mit Krankheitserregern zu rechnen ist.
Fußschutz, da z. B. mit Verletzungen durch Umknicken, Ausrutschen, Vertreten und mit mechanischen und chemischen Einwirkungen zu rechnen ist.
Zusätzliche PSA können im Einzelfall notwendig werden (z. B. Atemschutz).