DGUV Regel 105-003 - Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung im Rettungsdienst

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Abschnitt 4.3 - 4.3 Handschutz

Auch die Auswahl des richtigen Handschutzes hat auf der Grundlage einer qualifizierten Gefährdungsbeurteilung zu erfolgen.

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Abb. 1 Fluoreszierendes Rot
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Abb. 2 Fluoreszierendes Gelb

Entsprechend DIN EN 1789 "Rettungsdienstfahrzeuge und deren Ausrüstung" gehören Einmalhandschuhe nach DIN EN 420 zur Grundausstattung des Fahrzeugs. Diese Norm regelt die Prüfanforderungen, die allgemeinen Anforderungen und Gestaltungsgrundsätze für Schutzhandschuhe.

Laut Ergebnis der im Rettungsdienst durchgeführten Gefährdungsbeurteilungen sollten flüssigkeitsdichte Einmalhandschuhe nach DIN EN 455 verwendet werden (siehe auch den folgenden Abschnitt 4.5 "Schutz vor Infektionen").

Besteht bei bestimmten Rettungstätigkeiten die Gefahr, sich z. B. an Glassplittern oder scharfen Blechkanten zu schneiden, schützen geeignete Handschuhe mit mechanischen Schutzeigenschaften entsprechend der Norm DIN EN 388. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass die Handschuhe einen guten Wert für die Durchstichkraft (mindestens LS 3 erforderlich) und eine hohe Schnittfestigkeit (mindestens LS 2 erforderlich) aufweisen.

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Abb. 3 Verbesserte Nachtauffälligkeit durch zusätzliche Vertikalstreifen. Die Horizontalstreifen können durch Gegenstände oder beim Bücken verdeckt werden.
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Abb. 4 Unterschiedliche Umsetzungen der Anforderungen laut DIN EN ISO 20471