DGUV Regel 105-003 - Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung im Rettungsdienst

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Abschnitt 4.2 - 4.2 Schutzkleidung

Die Schutzkleidung im Rettungsdienst bewirkt insbesondere, dass

  • keine Krankheitserreger auf Versicherte einwirken oder unkontrolliert verschleppt werden,

  • Versicherte vor Witterungseinflüssen geschützt werden,

  • Versicherte gegen leichte mechanische Einwirkungen geschützt werden,

  • Versicherte beim Einsatz im Verkehrsraum auch in ausreichender Entfernung und bei Dunkelheit erkannt werden.

Daher ist bei der Auswahl von Schutzkleidung für den Rettungsdienst darauf zu achten, dass Jacken und Hosen Arme und Beine vollständig überdecken.

Die Hosen für den Rettungsdienst können im Kniebereich mit flüssigkeitsdichten Materialien, z. B. in Form von beschichteten Materialabschnitten auf der Hose oder durch dichte Materialien in innen liegenden Taschen im Kniebereich, versehen werden.

Die flüssigkeitsdichten Materialien sind nicht als Knieschutz für Arbeiten in kniender Haltung vorgesehen sondern sollen den Durchtritt von Flüssigkeiten bei diesen Arbeiten verhindern. Die Materialien müssen beständig gegen desinfizierende Waschverfahren sein.

4.2.1
Schutz vor klimatischen Einwirkungen

Die Schutzkleidung muss die tragende Person gegen Einwirkung von z. B. Nässe, Wind und Umgebungskälte schützen. Dies erhält deren Gesundheit und spart Kosten, die auf Grund erkältungsbedingten Arbeitsausfalls entstehen können. Das bedingt, dass die Schutzkleidung aus Materialien besteht, die wasserdicht sind und dennoch einen Wasserdampfaustausch ermöglichen.

In der DIN EN 343 "Schutzkleidung - Schutz gegen Regen" sind die Anforderungen an eine solche Schutzkleidung beschrieben. Deren wichtigste Kriterien sind die Wasserdichtigkeit (Wasserdurchgangswiderstand) und die Wasserdampfdurchlässigkeit (Wasserdampfdurchgangswiderstand).

Die Wasserdichtigkeit der Kleidung muss Klasse 3 (siehe Tabelle 1) erfüllen. Die Wasserdichtigkeit bezieht sich sowohl auf die Fläche als auch auf die Nähte. Diese müssen mit einem speziellen Klebeband verschweißt sein, um so eine vollständige und dauerhafte Wasserdichtigkeit gewährleisten zu können.

Die Wasserdampfdurchlässigkeit muss Klasse 3 (siehe Tabelle 2) erfüllen.

Die "Atmungsaktivität" wird durch den Wasserdampfdurchgangswiderstand (Ret) beschrieben. Je höher der Widerstand eines Materials ist, desto weniger lässt es den beim Schwitzen entstehenden Wasserdampf nach außen entweichen. Es entsteht Staunässe und die Trägerin und der Träger fühlt sich unangenehm "verschwitzt". Das bedeutet, je kleiner der Ret-Wert ist, desto besser ist die "Atmungsaktivität".

Darüber hinaus wird empfohlen, dass die Rettungsdienstjacke mit einer optional einzippbaren Innenjacke zur thermischen Isolation ausgestattet ist. Dies verhindert in der kühlen Jahreszeit ein unbehagliches Gefühl des Auskühlens insbesondere bei geringer körperlichen Aktivität.

Da Regelungen zu den Anforderungen an ein optional getragenes Isolationsfutter nicht mehr in der DIN EN 343 enthalten sind, greifen die Anforderungen dieser DGUV Regel beim Isolationsfutter auf die DIN EN 14058 "Schutzkleidung - Kleidungsstücke zum Schutz gegen kühle Umgebungen" zurück. Wesentlichstes Kriterium dieser Norm ist der Wärmedurchgangswiderstand Rct, der ein Maß für die Isolationswirkung des abtrennbaren Thermofutters darstellt. Je höher der Widerstand, desto besser ist die Isolationswirkung.

Wasserdurchgangswiderstand
WP
Klasse
123
Messprobe ist zu prüfen
  • Material vor der Vorbehandlung

WP ≥ 8.000 Pa keine Prüfung erforderlichkeine Prüfung erforderlich*
  • Material nach jeder Vorbehandlung (siehe 5.1.3.2 bis 5.1.3.5)

keine Prüfung erforderlichWP ≥ 8.000 Pa WP ≥ 13.000 Pa
  • Nähte vor der Vorbehandlung

WP ≥ 8.000 Pa WP ≥ 8.000 Pa WP ≥ 13.000 Pa
Tabelle 1 Klassifikation des Wasserdurchgangswiderstandes

Keine Prüfung erforderlich, da der ungünstigste Fall in Klasse 2 und 3 nach der Vorbehandlung eintritt. Anmerkung: Für jede Klasse werden mehrere Anforderungen erfüllt.

Wasserdampfdurchgangswiderstand
Ret
Klasse
1*23
m2 · Pa
W
Ret über 40 20 < Ret ≤ 40 Ret ≤ 20
Tabelle 2 Klassifikation des Wasserdampfdurchgangswiderstandes

Warnung: Klasse 1 hat eine begrenzte Tragdauer, siehe Anhang A DIN EN 343:2010

Für Rettungsdienstkleidung sollte ein heraustrennbares Isolationsfutter mit nachfolgenden bekleidungsphysiologischen Eigenschaften zum Einsatz kommen:

Wärmedurchgangswiderstand Rct > 0,07 m2 K/W.

Bei Einhaltung dieses Wertes kann eine leichte körperliche Tätigkeit über 1 Stunde bei -5 ˚C ohne Beeinträchtigung des Tragekomforts ausgeführt werden. Bei fehlender körperlicher Tätigkeit odertieferen Temperaturen müssen zusätzliche Maßnahmen zur Erhöhung der thermischen Isolation erfolgen.

Zur Gewährleistung eines guten Tragekomforts der Rettungsdienstjacke in Verbindung mit dem Isolationsfutter ist auch der Wasserdampfdurchgangsindex des Isolationsfutters (imt = 60 · Rct/Ret) zu beachteten. Dieser errechnet sich aus den gemessenen Werten für den Wärmedurchgangswiderstand Rct und dem Wasserdampfdurchgangswiderstand Ret und sollte mindestens 0,15 betragen.

4.2.2
Begrenzter Schutz vor Hitze und Flammen

Die Rettungsdienstschutzkleidung ist nicht geeignet, einen Schutz vor Flammeneinwirkung zu gewährleisten. Ohne Atemschutz und weitere Schutzausrüstungen darf sich niemand direkten Flammen oder Brandrauch aussetzen.

MaterialKleidung Klasse 1Kleidung Klasse 2Kleidung Klasse 3
Hintergrundmaterial0,140,500,80
retroreflektierendes Material0,100,130,20
Material mit kombinierten Eigenschafften0,20n. a.n. a.
Tabelle 3 Mindestfläche des sichtbaren Materials in m2
Anmerkung: Die Klasse der Kleidung richtet sich nach der kleinsten Fläche des sichtbaren Materials.

Eine PSA im Sinne dieser DGUV Regel (insbesondere Punkt 2.3 Gefährdungsbeurteilung) bietet keinen Schutz bei Rettung aus brennenden Objekten.

Dennoch muss die Schutzkleidung im Rettungsdienst als Mindestanforderung den Anhang 4 erfüllen.

4.2.3
Schutz vor Gefahren beim Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum

Versicherte im Rettungsdienst sind am Einsatzort nach Gefährdungsbeurteilung passive Verkehrsteilnehmer, die nicht mit dem Straßenverkehr beschäftigt sind sondern ihre Aufmerksamkeit auf die Rettungstätigkeit lenken müssen. Liegt die Geschwindigkeit des Straßenverkehrs oberhalb von 60 km/h, ist Warnkleidungsklasse 3 zu tragen.

Als Schutzkleidung kommen Jacken sowie Anzüge aus Jacke und Hose in Betracht. Entspricht eine eingesetzte Jacke allein bereits der Klasse 3 nach DIN EN ISO 20471, Tabelle 1, sind an die dazu eingesetzte Hose keine weiteren Anforderungen hinsichtlich der Warnwirkung zu stellen.

Jacken mit abtrennbaren Ärmeln erfüllen die Anforderungen an Schutzkleidung im Rettungsdienst nicht. Fehlende, falsch abgelegte oder unauffindbare Einzelteile setzen die gesamte Schutzfunktion der Jacke herab.

Die Schutzkleidung ist in jedem Fall geschlossen zu tragen und darf nicht überdeckt werden, damit die Rundumsichtbarkeit jederzeit gegeben ist.

Warnkleidung, deren Warnwirkung durch Verschmutzung, Alterung oder Abnahme der Leuchtkraft der verwendeten Materialien nicht mehr ausreicht, muss gegen neue Warnkleidung ausgetauscht werden.

Zur besseren Sichtbarkeit der Helfer bei Einsätzen im Straßenverkehr muss Warnkleidung nach DIN EN ISO 20471 "Hochsichtbare Warnkleidung" getragen werden. Folgende Anforderungsmerkmale sind daher auch in der kleinsten zur Verfügung gestellten Konfektionsgröße zu beachten:

  • Ausreichende Menge Hintergrund- und Reflexmaterial zur Erfüllung der Klasse 2 ist zwingend erforderlich.

  • Die Nutzung von Warnkleidung der Klasse 3 durch den Einsatz von Jacke oder Kombination von Jacke und Hose wird ausdrücklich empfohlen.

Die Rettungsdienstkleidung darf nicht durch nachträgliche Veränderungen (z. B. Applikationen, Logos) geändert werden, da so die ursprünglich ermittelte Mindestfläche zum Erreichen der Klassifizierung vermindert wird.

Zugelassene Farben des textilen Hintergrundmaterials gemäß DIN EN ISO 20471, Tabelle 3 sind ausschließlich fluoreszierendes Rot, Orange-Rot, und Gelb. Typischerweise verwendete fluoreszierende Farben siehe Abb. 1 und 2.

Retroreflektierendes Material

Das retroreflektierende Material muss die Anforderungen der DIN EN ISO 20471 erfüllen. Hinsichtlich der Leistungsanforderungen an die Retroreflexion nach Prüfbeanspruchung ist zu beachten, dass die Anforderungen an den spezifischen Rückstrahlwert nach Wäsche (Punkt 7.5.2) stets nach industrieller Pflege gemäß DIN EN ISO 15797 (Wasch- und Trocknungszyklen) sowie der vorgeschriebenen desinfizierenden Wäsche erfüllt werden müssen.

Da bei gebückter Haltung die waagrechten Streifen im Bauchbereich z. B. durch Gegenstände wie die Trage verdeckt werden können, muss bezüglich der Anordnung der Reflexstreifen auf die Kombination von waagrechten mit senkrechten Streifen (so genannte Schulterbänder) geachtet werden. Die hier abgebildeten Beispiele für Ausführungen von Warnkleidung für den Rettungsdienst (Jacken, Hose) stellen nur eine kleine Übersicht der momentan auf dem Markt angebotenen Schutzkleidung dar.