DGUV Information 207-024 - Risiko Nadelstich Blutübertragbaren Infektionen wirksam vorbeugen

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Abschnitt 7.2 - 7.2 Fehlerkultur etablieren: aus Unfällen lernen

Auch wenn alle gut geschult sind, wenn ausschließlich Sicherheitsgeräte zum Einsatz kommen - durch ein unglückliches Zusammenspiel von Faktoren kann es trotzdem zu einer Verletzung kommen. Bis das Untersuchungsergebnis vorliegt, können manchmal viele Wochen vergehen. Diese Zeit kann für die Betroffenen mit erheblichen psychischen Belastungen verbunden sein. Allen Beschäftigten sollte bewusst sein: Niemand muss sich dafür schämen. Jeder Führungskraft sollte entsprechend ihrer Arbeitsschutzverantwortung bewusst sein, dass aus Unfällen Schwachstellen in der Arbeitsorganisation ermittelt werden können. Unfälle dürfen im Betrieb kein Tabu sein - sie sind wichtige Hinweise für Verbesserungen von Technik und Arbeitsorganisation.

Machen Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern deutlich, wie wichtig die Dokumentation von Verletzungen im Verbandbuch oder auf dem betriebsinternen Erfassungsbogen ist. Da durch den Zwischenfall bereits Zeit verloren wurde, neigen Menschen dazu, diese jetzt durch den Verzicht auf eine Dokumentation wieder aufzuholen. Aber die Dokumentation ist vor allem im Sinne der Betroffenen und hat Vorrang: aus versicherungsrechtlichen Gründen, um zu dokumentieren, dass sich ein Arbeitsunfall ereignet hat. Das ist besonders wichtig im Hinblick auf eine mögliche Virusinfektion. Und: Die betriebliche Auswertung auf Basis vollständiger Daten hilft, Maßnahmen zu ergreifen, um derartige Ereignisse künftig zu vermeiden.

Weiterführende Informationen

Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe 250: Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (TRBA 250)

Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe 200: Anforderungen an die Fachkunde nach Biostoffverordnung (TRBA 200)

Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe 400: Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (TRBA 400)

Biostoffverordnung (BioStoffV)

EU-Richtlinie 2010/32/EU zum Schutz vor Nadelstichverletzungen

Broschürenreihe "BGW check - Informationen zur Gefährdungsbeurteilung"

Studie zur "Untersuchung und Prävention von Nadelstich- und Schnittverletzungen Berliner Medizinstudierender", gemeinsames Forschungsprojekt der Charité und der Unfallkasse Berlin (ccc_3496_as_7.jpghttp://audiologie-phoniatrie.charite.de/forschung/drittmittelfoerderung/nadelstich_und_schnittverletzungen/)

ccc_3496_as_7.jpgwww.dguv.de, Navigationspunkt "Sachgebiet Gesundheitsdienst"

ccc_3496_as_7.jpgwww.sicheres-krankenhaus.de

ccc_3496_as_7.jpghttps://vsi.sicheres-krankenhaus.de/

Literaturhinweise

Beruflich bedingte Infektionen im Gesundheitswesen, Nienhaus et al. (2017), in: ASU Arbeitsmedizin Sozialmedizin Umweltmedizin 52(1), 35-37

Deutsch-Österreichische Leitlinie zur Postexpositionellen Prophylaxe der HIV-Infektion (update 2018). AWMF Leitlinie Nr: 055/004. Deutsche AIDS-Gesellschaft e. V., Österreichische AIDS-Gesellschaft (Hrsg.), Berlin

Hepatitis B und C bei injizierenden Drogengebrauchenden in Deutschland - Ergebnisse der DRUCK-Studie des RKI, RKI (2015), in: Epid Bull 2015(22), 191-197

Konsenspapier zur Nachsorge von Stich- und Schnittverletzungen mit infektiösem Material. Stranzinger et al. (2017)

Management von Nadelstichverletzungen [The Management of Needlestick Injuries]. Himmelreich et al. (2013), in: Deutsches Ärzteblatt Int 110(5), 61-67

Mitteilung der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut (RKI). Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut - 2020/21, RKI (2020), in: Epid Bull 2020 (34)

Unfallmeldungen zu Nadelstichverletzungen bei Beschäftigten in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen. [Workers’ Compensation Claims for Needlestick Injuries Among Healthcare Personnel in Hospitals, Doctors’ Surgeries and Nursing Institutions]. Dulon et al. (2018), in: Gesundheitswesen 80(2), 176-182

Verletzungen mit Infektionsrisiko: Was tun nach dem Stich?, Stranzinger et al., in: Deutsches Ärzteblatt 2019; 116(14): A-690