DGUV Information 207-024 - Risiko Nadelstich Blutübertragbaren Infektionen wirksam vorbeugen

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Abschnitt 5.6 - 5.6 Die richtige Anwendung

Mit Kanülen und anderen spitzen und scharfen Gegenständen muss stets fachgerecht und vorsichtig umgegangen werden, damit weder Anwendende noch Patientin oder Patient verletzt werden. Deshalb dürfen gebrauchte Kanülen nicht in die Schutzkappe zurückgesteckt werden - also: kein Recapping! Ausnahme sind ausschließlich Tätigkeiten, die nach dem Stand der Technik eine Mehrfachverwendung des medizinischen Instruments erforderlich machen, wie bei der Lokalanästhesie in der Zahnmedizin. In diesem Fall ist aber einhändig und mit einem Schutzkappenhalter vorzugehen. Die Kanülen dürfen auch nicht verbogen oder abgeknickt werden. Einzige Ausnahme: Es gehört zum Sicherheitsprinzip und ist vom herstellenden Unternehmen vorgesehen, um die integrierte Schutzvorrichtung zu aktivieren. Machen Sie bei Geräteunterweisungen deutlich, dass der Sicherheitsmechanismus nicht durch Manipulationen außer Kraft gesetzt werden darf. Anwenderinnen und Anwender sind besonders vor der Einführung geänderter Produkte intensiv zu informieren und zu schulen.

Sicherheitsgeräte sind für den einmaligen Gebrauch bestimmt. Ein mutmaßliches schwerwiegendes Vorkommnis bei der Anwendung von Geräten mit Sicherheitsmechanismen ist, wie grundsätzlich bei allen Medizinprodukten, der zuständigen Bundesoberbehörde für Medizinprodukte zu melden. Das schreibt die Medizinprodukte-Anwendermelde- und Informationsverordnung (MPAMIV) vor.

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