DGUV Information 207-024 - Risiko Nadelstich Blutübertragbaren Infektionen wirksam vorbeugen

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 5.5 - 5.5 Das sollen Sicherheitsgeräte leisten

Sicherheitsgeräte können das Risiko von Nadelstichverletzungen nur dann wirkungsvoll verringern, wenn Anwenderin und Anwender mit spitzen oder scharfen Teilen der Instrumente nicht in Berührung kommen können. Für Sicherheitsgeräte gibt es zwei unterschiedliche Bauprinzipien:

Aktive Schutzmechanismen lösen die Anwendenden selbst aus. Auch diese Konstruktionen sehen entweder ein Zurückziehen der Kanüle in eine Schutzhülse oder die Überdeckung mit einem Schutzschild vor. Dabei muss die auslösende Hand immer hinter der spitzen oder scharfen Seite des Instruments bleiben. Nachteil: Da der Vorgang aktiv, also von den Anwendenden bewusst ausgelöst werden muss, besteht die Gefahr, dass dies vergessen wird.

Bei passiven Systemen werden spitze oder scharfe Instrumententeile ohne Anwenderzutun bei der Handhabung abgedeckt, ehe eine Verletzung mit kontaminierten Instrumenten möglich wird. Der normale Arbeitsablauf wird hierbei nicht verändert. In der Regel wird am Ende der Anwendung ein automatischer Schutzmechanismus ausgelöst, der beispielsweise die Kanüle überdeckt oder in eine Schutzhülse hineinzieht.

In der Praxis haben sich zum Beispiel diese passiven Sicherheitsgeräte gut bewährt:

  • Einmal-Sicherheitslanzetten mit Rückzugsmechanismus

  • Sicherheits-Pen-Kanülen mit automatischer Abschirmung

  • Sicherheits-Venenverweilkatheter mit einrastendem Sicherheitsmechanismus beim Ziehen des Stahlmandrins aus dem Katheterschlauch

  • Injektionsspritzen mit Verriegelungsmechanismus

Aus Sicht der Unfallversicherung sind passive Systeme zu bevorzugen, ebenso wie die Weiterentwicklung dieser Technik für alle Anwendungsgebiete. Damit sollten in allen Bereichen Sicherheitsgeräte die bisherigen, konventionellen Produkte ablösen. Parallel ist bei der Markteinführung neuer Produkte darauf zu achten, dass die Sicherheitsmechanismen nicht durch einfache Manipulation außer Kraft gesetzt werden können. Ob passives oder aktives System, Sicherheitsgeräte müssen den grundsätzlichen Anforderungen der TRBA 250 entsprechen (siehe Checkliste im Anhang 4).

ccc_3496_as_13.jpg