DGUV Information 207-024 - Risiko Nadelstich Blutübertragbaren Infektionen wirksam vorbeugen

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Wann müssen Sicherheitsgeräte eingesetzt werden?

Wird mit spitzen oder scharfen medizinischen Instrumenten gearbeitet, sind Arbeitsgeräte mit Sicherheitsmechanismen, bei denen eine minimierte Gefahr von Stich- und Schnittverletzungen besteht (Sicherheitsgeräte), einzusetzen. Bei Tätigkeiten und in Arbeitsbereichen mit erhöhter Infektionsgefährdung oder Unfallgefahr müssen Sie zwingend Sicherheitsgeräte einsetzen. Das ist der Fall:

  • bei Blutentnahmen

  • bei jeglicher Punktion zur Entnahme von Körperflüssigkeiten

  • beim Legen von Gefäßzugängen

  • bei der Behandlung und Versorgung von Personen, die nachweislich durch blutübertragene Erreger infiziert sind

  • bei der Behandlung fremdgefährdender Patienten und Patientinnen, zum Bespiel bei aggressiven demenziell veränderten Personen

  • im Rettungsdienst

  • in der Notfallaufnahme

  • in Krankenhäusern und Krankenstationen des Justizvollzugs

ccc_3496_as_3.jpgHinweis
Patientenbezogene Instrumente wie Insulinpens sollten ausschließlich von Patientinnen und Patienten beziehungsweise Bewohnerinnen oder Bewohnern selbst genutzt werden. Manchmal ist es aber notwendig, dass das Pflegepersonal sie anwendet. In diesen Fällen ist die Kostenübernahme durch die Krankenkassen gesichert (§ 33 Abs.1 SGB V).