Abschnitt 5.2 - 5.2 Wann müssen Sicherheitsgeräte eingesetzt werden?
Wird mit spitzen oder scharfen medizinischen Instrumenten gearbeitet, sind Arbeitsgeräte mit Sicherheitsmechanismen, bei denen eine minimierte Gefahr von Stich- und Schnittverletzungen besteht (Sicherheitsgeräte), einzusetzen. Bei Tätigkeiten und in Arbeitsbereichen mit erhöhter Infektionsgefährdung oder Unfallgefahr müssen Sie zwingend Sicherheitsgeräte einsetzen. Das ist der Fall:
bei Blutentnahmen
bei jeglicher Punktion zur Entnahme von Körperflüssigkeiten
beim Legen von Gefäßzugängen
bei der Behandlung und Versorgung von Personen, die nachweislich durch blutübertragene Erreger infiziert sind
bei der Behandlung fremdgefährdender Patienten und Patientinnen, zum Bespiel bei aggressiven demenziell veränderten Personen
im Rettungsdienst
in der Notfallaufnahme
in Krankenhäusern und Krankenstationen des Justizvollzugs
Hinweis | |
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Patientenbezogene Instrumente wie Insulinpens sollten ausschließlich von Patientinnen und Patienten beziehungsweise Bewohnerinnen oder Bewohnern selbst genutzt werden. Manchmal ist es aber notwendig, dass das Pflegepersonal sie anwendet. In diesen Fällen ist die Kostenübernahme durch die Krankenkassen gesichert (§ 33 Abs.1 SGB V). |