Abschnitt 1 - 1 Tätigkeitsbild der Beschäftigten im Abwasserbereich
Tätigkeiten im Abwasserbereich sind grundsätzlich gekennzeichnet durch:
Infektionsgefährdung (z. B. durch biologische Arbeitsstoffe im Abwasser - s. TRBA 220)
Arbeit im Freien (z. B. Hitze, Kälte, Nässe, Schnee, Eis, Wind, natürliche UV-Strahlung, durch Zecken übertragene Krankheiten wie Borreliose und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
Zusätzliche Gefährdungen und Belastungen ergeben sich durch:
Heben und Tragen schwerer Lasten, Zwangshaltungen, Arbeiten in gebückter Körperhaltung in Schächten und Kanälen
Tragen der geforderten persönlichen Schutzausrüstung (wie Schutzschuhe, Schutzhandschuhe, flüssigkeitsdichte Schutzkleidung, Schutzhelm, Gehörschutz, Augen-/Gesichtsschutz, Atemschutz)
Bedienen von Maschinen, Anlagen und Geräten
Zunehmende Leistungsverdichtung
Führen von Fahrzeugen
Arbeiten in verschiedenen Geländeformen (z. B. Böschungen, unebener Untergrund)
Alleinarbeit
Bereitschaftsdienst
Dies bedeutet:
hohe Anforderung an den Muskel-Skelett-Apparat
hohe Anforderung an das Herz-Kreislauf-System
hohe Anforderung an die Koordination
hohe psychomentale Beanspruchung